Messerstecher von Ehingen soll für zehn Jahre in Haft
Der Richter erkennt mildernde Umstände. Dennoch will der 25-Jährige, der seine Ex-Freundin und deren Ex-Freund angegriffen hat, das Urteil wohl nicht akzeptieren.
Das Landgericht Ulm hat gestern im Prozess gegen Burak B. sein Urteil gesprochen. Der 25-jährige Ehinger hatte im Mai 2017 seine Ex-Freundin Jessica R. mit einem Metzgermesser lebensgefährlich und deren Ex-Freund leicht verletzt (wir berichteten). Jetzt soll Burak B. für zehn Jahre in Haft, an den früheren Freund von Jessica R. 4000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Verteidiger von Burak B. erklärte nach dem Urteil, dass er und sein Mandant höchstwahrscheinlich in die Revision gehen werden.
Richter Gerd Gugenhan trug noch einmal den Tathergang vor. Er erklärte, der Angeklagte werde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Burak B. habe vom früheren Freund von Jessica R. abgelassen, nachdem er diesen mit dem Messer leicht im Gesicht verletzt hatte. Daher könne in diesem Fall nur von einem bedingten Tötungsvorsatz, auf jeden Fall aber von gefährlicher Körperverletzung geredet werden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.