TÜV abgelaufen: Mann trägt Mitschuld am Tod eines Freundes
Ein 34-Jähriger starb im Juni bei einer Motorradtour. Nun wird der Mann bestraft, der ihm die Maschine lieh. An der war nicht nur der TÜV abgelaufen.
Als die Verteidigerin ihren Mandanten im Neu-Ulmer Amtsgericht fragt, wie es ihm bei der Sache gehe, bleibt sein Kopf tief geneigt. Er murmelt etwas, für die Zuhörer kaum verständlich. Der 29-Jährige hat sich vor Gericht verantworten müssen, weil er im Juni einem Freund sein Motorrad lieh – der TÜV war abgelaufen und das Profil des Hinterreifens komplett abgefahren. Sein Freund kam bei der Tour mit dem Motorrad auf der Staatsstraße 2019 bei Roggenburg ums Leben. Er kam in einer Kurve von der Straße ab und prallte in die stark bewachsene Böschung. Der 34-Jährige starb an den schweren Verletzungen, die er sich dabei zugezogen hatte.
Bei der Tragödie handelt es sich nicht um fahrlässige Tötung
„Das ist das Schlimmste, was hätte passieren können“, sagt Richter Thomas Mayer als er sein Urteil begründet: Eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro muss der Angeklagte zahlen. Der Richter betont, dass es sich bei dieser Tragödie nicht um fahrlässige Tötung handle. Der Angeklagte sei schuld daran, dass der TÜV abgelaufen war. Außerdem habe er gewusst, dass sein Freund keinen Motorradführerschein hatte. „Ich weiß“, erwidert der 29-Jährige, „aber er wollte unbedingt fahren“. Was der Angeklagte laut Gericht jedoch nicht mit Sicherheit sagen konnte, war, dass sein Freund unter Drogeneinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würde.
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