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09.11.2011

Abhör-Affäre rechtskräftig abgeschlossen

Staatsanwaltschaftnimmt Berufung zurück

Neuburg/Ingolstadt Das Verfahren gegen einen leitenden Beamten des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, der heimlich Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern mitgeschnitten hatte, ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung zurückgenommen. Das bestätigte der zuständige Richter Konrad Kliegl vom Landgericht Ingolstadt gestern gegenüber der Neuburger Rundschau.

Vor zweieinhalb Jahren hatte der Mann seinen Schreibtisch im Landratsamt in Neuburg räumen müssen und war im März dieses Jahres vor dem Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 7800 Euro belegt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und der Fall hätte zum dritten Mal verhandelt werden müssen. Bereits im September 2009 stand der Angeklagte vor dem Richter. Damals war die Verhandlung aber abgebrochen worden, weil ein Schöffe vor dem Fortsetzungstermin erkrankt war.

Beamtenstatus war gefährdet

Staatsanwalt Christian Veh hatte beim zweiten Gerichtstermin ein Jahr Bewährung sowie 5000 Euro Geldstrafe gefordert. Richterin Ida Roth hat dem Angeklagten seinerzeit zugute gehalten, dass die Mitschnitte in einer für den Mann psychisch belastenden Situation entstanden waren. Vom Vorwurf der Unterschlagung hatte sie den Angeklagten freigesprochen.

Mit einer Strafe vom mehr als zwölf Monaten hätte der Mann seinen Beamtenstatus verloren. Das einhergehende Disziplinarverfahren war für den Verhandlungszeitraum ausgesetzt worden und wird nun laut Oberlandesanwältin Simone Wittmann fortgesetzt. Dabei entscheidet sich in letzter Konsequenz, ob der leitende Beamte wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren könnte. Die Rücknahme der Berufung seitens der Staatsanwaltschaft sei einer Anregung durch die Kammer vorausgegangen, sagte Richter Konrad Kliegl. „Offenbar hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Ersturteil richtig war“, lautete sein lapidarer Kommentar. (nel/clst)

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