Anklage gegen den Ingolstädter Ex-OB
Dem Ingolstädter Ex-OB Alfred Lehmann wird in der Klinikums-Affäre Vetternwirtschaft vorgeworfen. Deswegen wird er angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Anklage gegen den ehemaligen Ingolstädter CSU-Oberbürgermeister Alfred Lehmann erhoben. Das hat unsere Redaktion am Freitag aus sicherer Quelle erfahren. Im Strudel der Ingolstädter Klinikumsaffäre rund um dessen ehemaligen Geschäftsführer Heribert Fastenmeier war Lehmann ebenfalls ins Visier der Ermittler geraten. Ihm werden dubiose Immobiliengeschäfte während seiner Amtszeit vorgeworfen. Sollte die Klage zugelassen werden, müsste sich Lehmann möglicherweise in einem öffentlichen Prozess verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelte gegen den Ex-OB unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Es geht dabei um private Wohnungskäufe, unter anderem auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses in der Ingolstädter Innenstadt. Dort war in den vergangenen Jahren eine moderne Wohnanlage entstanden. Lehmanns Verteidiger Jörg Gragert wollte sich am Freitag auf Anfrage zur Sache nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte über Twitter nur vermeldet, dass sie in nächster Zeit Details der Entscheidung bekannt geben will. Im Zuge der Ermittlungen hatte Lehmann sein Amt als Stadtrat im Dezember 2016 niedergelegt. (kuepp, rilu)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.