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Internetbetrug
22.04.2015

Internetbekanntschaft endet mit einer Geldstrafe

Ein Mann lernt im Internet eine Frau kennen. Er nimmt Post für sie an und leitet diese weiter. So macht er sich strafbar. Ein beliebter Trick im Netz.
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein Mann lernt in einem Chatroom eine Frau kennen. Sie bittet ihn, er möge Post für sie weiterleiten. So macht er sich strafbar. Das ist ein beliebter Trick im Netz.

Am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Ingolstadt sind drei Dinge klar: 1. Natalie gibt es nicht. 2. Sie war keine attraktive Frau und 3. Sie war nicht scharf auf den Architekten.

Der gesetzte Herr mit etwas unbedarften Umgangsformen (er kommt eine Viertelstunde zu spät zu seiner Verhandlung, eine Entschuldigung hält er für überschätzt) sitzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts und muss sich wegen leichtfertiger Geldwäsche in fünf Fällen verantworten. Gegen einen Strafbefehl über 750 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Aber Richter Michael Fein machte ihm innerhalb einer Minute klar, dass für ihn nichts zu holen sein würde. Am Ende zog der Mann seinen Einspruch zurück.

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