Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Prozess in Ingolstadt: Kind musste wochenlang bei toter Katze schlafen

Prozess in Ingolstadt
20.10.2016

Kind musste wochenlang bei toter Katze schlafen

In Ingolstadt stand eine 23-Jährige vor Gericht, die ihre Tochter lange Zeit allein in einer vollgemüllten Wohnung hatte übernachten lassen.
Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolbild)

Das Amtsgericht hat eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte ihre Tochter alleine monatelang in einer grauenhaft verdreckten Wohnung übernachten lassen.

Polizisten sind in aller Regel einiges gewöhnt. Aus Berufsgründen darf ihnen nichts Menschliches fremd sein. Die Ingolstädter Wohnung aber, die die Beamten am 17. Juni 2015 betraten, werden sie so schnell nicht vergessen: Vollgemüllt, voller Exkremente, die Rollos heruntergelassen, haufenweise benutzte Windeln, in einer Badewanne hunderte offener Milchpackungen. Es stank, es stank so erbärmlich, als sie die Türe öffneten, dass sie dachten, sie finden nun eine Leiche. Sie fanden eine tote, bereits verwesende Katze, dabei schwirrten ihnen hunderte Fliegen entgegen und sie fanden ein Kind. Zwei Jahre alt. Gott sei Dank am Leben und deutlich besser dran, als es die Umstände hätten erwarten lassen.

Mutter gab vor Gericht unter Tränen alles zu

Die Mutter (23), die ihr Mädchen über Monate an diesem Ort in ein Bett zum Schlafen gelegt hatte (während sie selbst eine Etage tiefer bei ihrem Freund nächtigte), musste sich gestern am Amtsgericht Ingolstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte sie wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht angeklagt. Die vor Gericht sehr gepflegt erscheinende Frau, die ihrer Tochter das zugemutet hatte, gab gestern alles zu. Sie sagte nach Verlesung der grauenhaft detailreichen Anklageschrift unter Tränen: „Das stimmt. Das ist so passiert. Die Wohnung sah so aus, wie es damals in mir ausgeschaut hat.“ Sie wisse, dass sie das, was sie ihrer Kleinen angetan habe, nie wieder gutmachen könne, sagte sie unter Tränen. Sie wolle aber alles versuchen, um es so für das Kind nun so gut zu machen, wie es eben geht.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.