Ohne Reue
Am Landgericht Ingolstadt wurden in dem Stalker-Prozess gestern die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe als in erster Instanz, die Verteidigung einen Freispruch. Urteilsverkündung ist nächste Woche
Am Landgericht Ingolstadt wird kommenden Mittwoch das Urteil in dem einiges Aufsehen erregenden Stalker-Prozess gesprochen. Vor der Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl wurde die nächste Episode eines sich über Jahre hinziehenden, außergewöhnlichen Falls von Nachstellung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verhandelt. Angeklagt ist ein 37-jähriger, mehrfach einschlägig wegen Stalkings vorbestrafter Ingolstädter.
Im vergangenen Sommer war er erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Schuldig wegen Nachstellung und vierzehn Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. Strafmaß diesmal: drei Jahren und drei Monate. Die Frau, die er seit Jahren verfolgt, ist eine ebenfalls aus Ingolstadt kommende Frau. Kennengelernt hatten sich die beiden, wie ausführlich berichtet, bei einem Klinikaufenthalt 2005. Zwischen ihnen hatte nie eine Beziehung, nicht mal der Ansatz dessen, bestanden. Aber seit damals mache er ihr das Leben zur Hölle. Sie wolle nur noch, wie sie vor Gericht unter Tränen flehentlich gesagt hatte, dass das alles aufhöre.
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