Totschlag: Angeklagter fordert die Höchststrafe
Im Prozess um den Tod einer 34-Jährigen in der Ingolstädter Obdachlosenunterkunft überrascht der Angeklagte mit emotionalen letzten Worten.
Die Staatsanwaltschaft wollte zehn, die Verteidigung sechs Jahre Haft. Und der Angeklagte? Der forderte die Höchststrafe. Im Prozess um den Tod einer 34-Jährigen in der städtischen Obdachlosenunterkunft offenbarten sich die Tiefen eines Beziehungsdramas. Montag war Zeit für die Plädoyers – und erstaunliche letzte Worte des Mannes, der seine Freundin getötet haben soll.
Vorangegangen waren der Tragödie leidvolle Monate für die Frau. Der Angeklagte hatte sie immer und immer wieder geschlagen. Dabei fing alles harmonisch an. Im Sommer 2016 lernte sich das Paar, beide starke Alkoholiker, in der Obdachdachlosenunterkunft am Franziskanerwasser kennen. Sie war zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Partnerschaft, mit dem Angeklagten verstand sie sich gut. Schnell wurden sie zur „Zechgemeinschaft“ – wie es Staatsanwältin Isabell Wirsching am Montag vor dem Landgericht in Ingolstadt formuliert. Der 49-Jährige und die Verstorbene kamen sich näher, kamen zusammen und teilten sich ab dann ein Zimmer. Doch schon zum Jahreswechsel war die Liebe mehr und mehr von Gewalt geprägt. Das Paar stritt sich, der Angeklagte schlug zu, die 34-Jährige versuchte es, unter Kleidung zu verstecken.
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