Wegen 100 Euro Blüten weggesperrt
Am Amtsgericht Ingolstadt wird ein 53-Jähriger wegen Geldfälschung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Sein Geständnis war nicht vollumfänglich gewesen
Ingolstadt Amtsgerichtsvizedirektor Christian Veh wiederholt die Gerichtslinie immer wieder. Allein die, die sie sich einbläuen müssten, bei denen hat sie sich noch nicht so richtig rumgesprochen: Bewährungsstrafen, so Veh, gebe es an diesem Schöffengericht nur für ein vollumfängliches Geständnis.
Und das hatte der Angeklagte nicht angeboten. Der 53-jährige Asylbewerber aus Mazedonien musste sich wegen Geldfälschung und versuchtem Betrug verantworten. Im März hatte er an einem Ingolstädter Kiosk versucht, eine Packung Tabak mit einem falschen Fuffziger zu bezahlen. Der Verkäufer erkannte aber, dass es sich um ein Falsifikat handelte und schickte den Familienvater weg. Fünf Tage später wurde er dann von der Polizei geschnappt, nachdem ihn der Kioskverkäufer wiedererkannt und die Streife gerufen hatte. Die Beamten fanden zwei falsche Fünfzig-Euro-Scheine bei dem Mann. Wie der Polizist gestern bei Gericht aussagte, habe der Angeklagte ihm die Scheine unaufgefordert gereicht, nachdem sie ihm eröffnet hatten, weshalb er durchsucht werden sollte.
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