Wer zahlt’s?
Ein Verwaltungsgerichtsurteil und eine Gesetzesnovelle bringen Bewegung in die unterschiedlich geregelte Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung. Was auf Anlieger in den Kommunen zukommt.
Müssen Ortsstraßen erneuert werden, bitten viele Kommunen ihre Bürger zur Kasse. Das sorgt oft für Ärger, denn das zugrunde liegende Gesetz ist nicht einheitlich umgesetzt. Straßenausbeitragssatzung (SABS) ist nicht nur ein Zungenbrecher, hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine brisante Regelung. Eigentlich sollen alle Gemeinden in Bayern eine SABS haben, so steht es im Kommunalabgabengesetz (KAG). Lange Zeit scherte das in vielen Rathäusern niemanden, doch nun sind die Kassen leer.
Exakt 27,4 Prozent der 2056 bayerischen Städte und Gemeinden sanieren ihre Straßen, ohne private Grundstückseigentümer zur Kasse zu bitten. Andernorts flattern den Hausbesitzern teils saftige Beitragsbescheide ins Haus. Gerecht erscheint das nicht, weshalb die SABS immer wieder Verwaltungsrichter beschäftigt. Es gibt Fälle, in denen einige wenige Grundbesitzer für Straßensanierungen zahlen müssen, über die sich tagtäglich eine Blechlawine wälzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil Anfang November der Gemeinde Hohenbrunn bei München untersagt, ihre Bürger von der Beitragspflicht zu verschonen. „Das hat in den Verwaltungen für Aufsehen gesorgt“, sagt Karen Johannsen, Leiterin Kommunalrecht am Landratsamt in Neuburg. Und sorgt für ausführlichen Beratungsbedarf, denn über das VGH-Urteil hinaus hat der bayerische Landtag am 1. April mit einer Novelle des KAG die Spielregeln geändert und den Kommunen einen größeren Spielraum gewährt.
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