Abschussgenehmigungen im Kreis für Biber werfen Fragen auf
Jäger haben angesichts der Neuerung Bedenken. Der Kreisobmann der Bauern erhofft sich nicht
Seit vergangener Woche ist es amtlich: Erhalten Kommunen vom Landratsamt eine Abfanggenehmigung für Biber, dürfen sie wählen, ob sie das Tier mit einer Falle fangen oder per Abschuss erlegen lassen (wir berichteten). Bisher konnten die Gemeinden die Biber nur mittels Lebendfallen fangen und beim Landratsamt abgeben. Den Biber vor Ort und ohne Falle zu erlegen, wurde nur im Einzelfall genehmigt.
Vielerorts sorgt der Nager für Ärger. Seine Burgen verursachen Überschwemmungen auf landwirtschaftlichen Flächen, im Forst oder setzen technische Bauwerke außer Kraft. Der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands im Donau-Ries, Karlheinz Götz, erwartet „nicht zu viel“ von der Neuerung. Ob die Möglichkeit des Abschusses wirke, werde sich in der Praxis zeigen. „Es müssen weniger Biber im Donau-Ries werden“, sagt er. Mit welchem Mittel das erreichte werde, sei zweitrangig. Bisher hätten zahlreiche Auflagen, Präventionsmaßnahmen und Regularien zu Schwierigkeiten und einem „viel zu großen Verwaltungsaufwand“ für betroffene Gemeinden geführt.
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