Klage gegen B25-Ausbau erst 2019 vor Gericht
Der dreispurige Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Möttingen und Nördlingen wird so schnell nicht kommen.
Die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Möttingen und Nördlingen beschäftigt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht mehr im laufenden Jahr. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, kommt es erst „voraussichtlich Anfang 2019“ zu einer mündlichen Verhandlung.
Der Nördlinger Landwirt Georg Schabert hat gegen die Pläne des Staatlichen Bauamts Augsburg, die B25 zwischen Möttingen und Nördlingen dreispurig auszubauen, Klage eingereicht. Insbesondere die umgangssprachlich als Brezel-Lösung bezeichnete Anschlussstelle im Süden Nördlingens ist ein Streitpunkt. Georg Schabert sieht seine Existenz als Landwert gefährdet, falls er die für den Straßenausbau notwendigen Grundstücke entlang der Strecke abtreten muss. Es gebe außerdem Alternativen zur Brezel-Lösung, die deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen würden, so die Argumentation des Klägers. (pm/lare)
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