18.500 Euro zerschnitten: Bundesbank soll den Schaden ersetzen
Eine demente Seniorin aus Bayern hat aus Angst vor Einbrechern Geld im Wert von 18.500 Euro zerschnitten. Nun wollte sie das Geld von der Bundesbank zurück. Es kam zum Prozess.
Aus Angst vor Einbrechern hat eine demente Frau aus Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf am Inn) Geldscheine im Wert von 18 500 Euro zerschnitten. Die Enkelin der 89-Jährigen wollte die Geldscheine nun von der Bundesbank erstattet haben. Doch die weigerte sich. Wer ist im Recht?
Über diese Frage entscheidet nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Die Verhandlung fand am Mittwoch statt, ein Urteil wird jedoch erst in einigen Wochen erwartet. Wie sich der Richter entscheidet, ist wegweisend, denn ähnliche Fälle gibt es in ganz Europa immer wieder.
Prozess: Demente Seniorin zerschneidet Geld und Bundesbank soll es ersetzen
Auf den ersten Blick scheint die Sache klar: Denn die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Vorgabe, die besagt: Mutwillig zerstörtes Geld muss nicht ersetzt werden. Daran muss sich die Bundesabank halten. Doch im Fall der 89-jährigen Waldkraiburgerin liegt der Fall ein bisschen schwieriger: Sie ist dement und könnte im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt haben, wie der Richter andeutete.
Auch der Anwalt der Frau sagt: "Sie ist stark verwirrt und dement und immer schwerer ansprechbar." Dies belege auch ein Gutachten, das allerdings erst nach Bekanntwerden des Vorfalls Anfang 2014 erstellt worden war. "Wenn jemand sagt, ich will mein Geld vor Einbrechern schützen und es zerreißt, ist das außergewöhnlich", stellt der Richter fest.
Für die Bundesbank gehe es bei dem Verfahren nicht um finanzielle Interessen, sagten ihre Anwälte. Vielmehr wollten sie eine Gewissheit, wie sie in Zukunft mit ähnlichen Fällen umgehen sollen. "Das ist für alle Zentralbanken in Europa von Interesse, die den EZB-Beschluss umsetzen", sagte ein Bundesbank-Jurist. Auch wenn ein Betrunkener sein Geld zerstöre, handle es sich um einen ähnlichen Fall.
Damit die Bundesbank Geldscheine ersetzt, müssen bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein
Wer kaputte Geldscheine von der Bundesbank ersetzt bekommen möchte, muss ein paar Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen von den Scheinen noch 50 Prozent vorhanden sein, sagt Rainer Elm vom Analysezentrum der Bundesbank in Mainz. Außerdem wird das Geld nicht gegen neue Scheine getauscht, wenn es aus einer Straftat, also etwa aus einem Diebstahl stammt und dabei beschädigt wurde, zum Beispiel mit spezieller Farbe, die Banken einsetzen. Der Bestohlene bekommt dagegen natürlich beschädigtes Geld ersetzt.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesbank rund 30.000 Anträge bearbeitet und laut Elm 44 Millionen Euro ersetzt. "Die Erstattungsquote lag bei über 90 Prozent", sagt Elm.
Wien: Seniorin zerstört Erbe in Höhe von 950.000 Euro
Fälle von aufgefundenen Geldschnipseln sorgen immer wieder für Aufsehen. Erst im Sommer 2015 wurden in Darmstadt 23 Stellen bekannt, an denen Teile von 500-, 100- und 50-Euroscheinen entdeckt wurden. In mindestens einem Fall lagen die Schnipsel mitten auf der Straße. Insgesamt handelte es sich um fast 20 000 Euro. Auch Monate danach hat die Polizei noch keine Erklärung, woher das Geld stammen könnte, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Hinweise auf eine Straftat gebe es nicht.
Schlagzeilen machte Ende 2015 auch eine ältere Frau hat in einem Seniorenheim südlich von Wien. Nachdem die 85-Jährige gestorben war, fand die Polizei in ihrem Zimmer einen Haufen säuberlich zerschnittener Geldscheine - insgesamt 950 000 Euro. Glück für die Erben: Die Österreichische Nationalbank ersetzte in diesem speziellen Fall das Geld. dpa
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