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Papstrücktritt
28.02.2013

Leerer Papststuhl: Was tun?

Vakanter Chefsessel: Welche Besonderheiten gelten, solange der Stuhl des Papstes im Petersdom unbesetzt ist.
Foto: Alessandro Bianchi, dpa

Welche Regeln gelten, solange die Katholische Kirche kein neues Oberhaupt gewählt hat.

Mitten in der Fastenzeit durchlebt  die gesamte katholische Weltkirche in diesem Jahr eine Entbehrung  der besonderen Art. Ab Donnerstagabend steht sie ohne Oberhaupt da,  weil ihr eigentlich auf Lebenszeit gewählter Papst Benedikt XVI.  zurücktritt. In dieser Zeit der sogenannten Sedisvakanz, also der Zeit ohne Papst, gelten im Vatikan und darüber hinaus besondere  Regeln.

Personalausdünnung

Mit dem Beginn der Sedisvakanz scheiden fast alle Leiter der  vatikanischen Behörden aus ihren Ämtern, auch  Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, der zweite Mann im  Kirchenstaat nach dem Papst. Im Amt bleibt etwa der Camerlengo, der  über die Finanzen der Kirche wacht - derzeit ebenfalls der Italiener Bertone. Auch sein Stellvertreter, viele hohe Verwaltungs- und Justizvertreter sowie die Kirchendiplomaten in  aller Welt behalten ihre Posten.

Interimsleitung

Offiziell wird die Kirche während der Sedisvakanz vom Kardinalskollegium, also letztlich allen 208 derzeit lebenden Kardinälen, geleitet. Viel zu sagen haben sie allerdings nicht.  Lediglich allgemeine Aufgaben und Entscheidungen, die keinen  Aufschub dulden, dürfen sie anpacken. Von Päpsten erlassene Gesetze  dürfen nicht korrigiert oder abgeändert werden. Dies gilt auch für  das Regularium zur Papstwahl, die das Kardinalskollegium  vorzubereiten hat.

Gläubige sollen für segensreiche Wahl beten

Kongregationen

Den Kern der Kirchenleitung in der Übergangszeit bildet eine  sogenannte Sonderkongregation aus dem Camerlengo und drei weiteren  Kardinälen, die per Los bestimmt werden und alle drei Tage  wechseln. Sie setzt auch fest, wann erstmals das gesamte  Kardinalskollegium zur Generalkongregation zusammentritt, um die  Papstwahl vorzubereiten. Die Generalkongregation tagt täglich im  Apostolischen Palast und wird von Kardinaldekan Angelo Sodano  geleitet.

Geheimhaltungseid

Alle Kardinäle, die an der Generalkongregation teilnehmen,  müssen mit einem Eid auf das Evangelium schwören, die geltenden  Vorschriften zu achten und Geheimhaltung zu üben. Dies gilt auch  für Teilnehmer, die älter sind als 80 Jahre und deswegen nicht mehr  an der Wahl des neuen Papsts teilnehmen dürfen. Die Kardinäle  schwören unter anderem, dass sie "alles streng geheim halten  werden, was sich in irgendeiner Weise auf die Wahl des Papsts  bezieht".

Gebetsermahnung

Auch einfachen Katholiken in aller Welt kommt während der  Sedisvakanz eine Aufgabe zu. Sie sind angehalten, für eine rasche,  einmütige und segensreiche Wahl des neuen Papsts zu beten. Der  Vatikan geht davon aus, dass dies auf den März beschränkt sein  wird. Bis spätestens zum 20. März, aller Voraussicht nach aber  wesentlich früher, soll das Konklave aus nach jüngstem Stand 115  Kardinälen unter 80 Jahren zur Papstwahl zusammentreten. Bis Ostern  soll der neue Papst feststehen.

Ende der Amtszeit am Albaner See

Drei Stunden vor dem  offiziellen Ende seiner Amtszeit will Papst Benedikt XVI. am  Donnerstagnachmittag zu einem Ort aufbrechen, der ihm im Lauf der  Jahre besonders ans Herz gewachsen ist: die päpstliche  Sommerresidenz Castel Gandolfo am Albaner See in der südöstlichen Umgebung der italienischen Hauptstadt.

Die Residenz, die damit elf Hektar größer als der Vatikan selbst  ist, gehört nicht zu Italien, sondern ist exterritoriales Gebiet,  vergleichbar mit einer Botschaft. Die zentralen Bauten des  Komplexes stammen aus dem 17. Jahrhundert. Im Besitz des Vatikans  ist die Anlage seit dem Jahr 1929, als Italien sie dem Kirchenstaat  im sogenannten Lateranvertrag zuerkannte.

Nach zwei Monaten soll das das ehemalige Kloster Mater Ecclesiae im  Vatikan, wohin Benedikt XVI. sich zurückziehen will, fertig renoviert und für seinen Bezug bereit sein. AFP, AZ

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