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Kirche
08.09.2015

Papst Franziskus erleichtert Ehe-Annulierungen für Katholiken

Papst Franziskus hat das Verfahren für Ehe-Annulierungen in der katholischen Kirche vereinfacht.
Foto: Maurizio Brambatti (dpa)

Er hofft auf größere Nähe der Kirche zu den Gläubigen: Papst Franziskus will, dass katholische Ehen künftig leichter annuliert werden können. Was das für die Katholiken bedeutet.

Papst Franziskus hat wenige Wochen vor der Familiensynode im Vatikan das Verfahren zur Annullierung der Ehe für Katholiken vereinfacht und liberalisiert. Der Vatikan veröffentlichte am Dienstag dazu zwei Apostolische Schreiben (Motu proprio) mit den Einzelheiten einer entsprechenden Reform. Sie sieht unter anderem vor, dass künftig nicht mehr zwei kirchengerichtliche Instanzen eine sogenannte Ehenichtigkeitserklärung billigen müssen, sondern nur noch eine - und dass den Gläubigen keine Kosten mehr entstehen.

Die katholische Kirche kennt keine Scheidung im zivilrechtlichen Sinn. Die Annullierung einer Ehe ermöglicht es Katholiken, erneut auch kirchlich zu heiraten, da dann nach dem kirchlichen Verständnis die zu den Sakramenten zählende Ehe nicht bestanden hat.

Ehe-Annulierung, aber keine Scheidung für Katholiken

In seinen Schreiben betonte Franziskus, dass auch mit der Reform nicht die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage gestellt werde; es gibt also nach wie vor keine katholische Scheidung. Dafür sieht Franziskus durch die Reform eine größere pastorale Nähe der Kirche zu ihren Gläubigen.

Franziskus verweist in seinen Schreiben auf die große Zahl der Gläubigen, die bisher nicht an den Verfahren teilnehmen konnten, aufgrund physischer oder moralischer Distanz zur Kirche. Im Sinne der Nächstenliebe und Gerechtigkeit werde das Verfahren nun leichter zugänglich, hieß es.

Ehe-Annulierungen für Katholiken künftig kostenlos

Franziskus will mit der Reform das Annullierungsverfahren klarer und einfacher machen. Künftig muss nun der Ortsbischof selbst das Verfahren führen oder es zumindest höchstens in Teilen delegieren, bisher verhandelte ein kirchliches Ehegericht in zwei zwingend vorgeschriebenen Instanzen und einer möglichen dritten Instanz.

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Nach wie vor gibt es Einspruchsmöglichkeiten und damit die Möglichkeit zu weiteren Instanzen bis zum Vatikan. Falls beide Seiten einverstanden sind, kann künftig aber mit einer Instanz das Verfahren beendet werden. Dieses soll künftig auch für die Katholiken kostenlos werden - bisher kosteten solche Verfahren in Deutschland alleine an Gerichtsgebühren die Ehepartner mehrere hundert Euro plus Kosten etwa für Gutachten, Übersetzungen oder die Auslagen von Zeugen.

Als Grund für die Annullierung einer Ehe wird in der katholischen Kirche bereits bislang etwa akzeptiert, wenn sich erweist, dass ein Partner von Anfang an keine Kinder wollte, auch Alkohol- oder Drogenabhängigkeit eines Partners ist ein möglicher Grund.

Familiensynode im Oktober: Diskussion über wiederverheiratete Katholiken

Das bisherige Annullierungsverfahren galt als sehr aufwändig und wenig erfolgversprechend, zum Teil dauerte es Jahre. Nach den jüngsten vorliegenden Angaben für das Jahr 2013 wurden laut der Deutschen Bischofskonferenz in Deutschland lediglich 740 katholische Ehen annulliert.

Franziskus hatte die Reform der Ehe-Annullierungen bereits vor der Diskussion um die künftige katholische Haltung in familienpolitischen Fragen im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Sein Schreiben trifft nun aber fast mit der im Oktober stattfindenden Familiensynode zusammen. Auf dieser soll auch über geschiedene Katholiken diskutiert werden, die wieder geheiratet haben. Nach dem katholischen Recht sind diese von der Kommunion ausgeschlossen, was weltweit in der katholischen Kirche für Diskussionen sorgt. AFP

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