Spitzen-Wäsche ist für Russinnen verboten
Spitzenunterwäsche ist an russischen Frauenkörpern verboten. Wie ein kurioses Gesetz französischen Herstellern zusetzt.
Sie sind aus feinster weißer oder blassrosa Spitze gearbeitet, tiefrot und mit schwarzen Fäden durchwirkt. Die Büstenhalter, Höschen und Mieder des Dessous-Herstellers „Les Atelières“ entsprechen der Vorstellung von französischer Verführungskunst. Mühsam per Hand gefertigt, haben sie ihren Preis – möglicherweise einen zu hohen für viele Kundinnen. Weil die Firma 2014 einen Verlust von 800.000 Euro gemacht hat, steht „Les Atelières“ vor dem Aus.
Als Hoffnung galt einst der russische Markt dank Frauen, die gerne zur Luxus-Unterwäsche aus Frankreich griffen. Die Firma „Maison Lejaby“, Hauptkunde von „Les Atelières, machte in den ersten Jahren bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes in Russland. Zuletzt brachen die Verkäufe aber um mehr als ein Drittel ein. „Maison Lejaby“ leidet besonders unter der russischen Krise. Die Kauf-Zurückhaltung russischer Kundinnen hat noch einen anderen Grund.
Gesetz verbietet Verkauf von Spitzenunterwäsche mit geringem Baumwollanteil
Denn 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das die Eurasische Union, der Russland und Weißrussland angehören, bereits 2010 beschlossen hat. Es verbietet den Verkauf und die Einfuhr von Spitzen-Unterwäsche, wenn sie nicht wenigstens zu sechs Prozent aus Baumwolle besteht. Die seltsame Begründung lautet: Unterwäsche mit einem zu geringen Baumwollanteil nehme nicht genug Flüssigkeit auf. Dabei zielte das Verbot auf synthetische Stoffe wie Nylon ab, die im direkten Körperkontakt als gesundheitsgefährdend eingestuft werden.
Reine Spitze mag zwar beileibe nicht synthetisch hergestellt sein – doch sie ist trotzdem an russischen Frauenkörpern verboten. Bereits 2010 hatte die damalige US-Außenministerin Hillary Clinton kritisiert, es handle sich um eine Maßnahme der „Re-Sowjetisierung der Region“.
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