Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Wetter: Was die Versicherung bei Sturmschäden zahlt

Wetter
11.01.2015

Was die Versicherung bei Sturmschäden zahlt

In Gersthofen ist ein Baum auf ein parkendes Auto gestürzt.
Foto: Marcus Merk

Sturm und Orkanböen toben über Bayern. Was, wenn dabei Haus, Auto oder andere Gegenstände beschädigt werden? Ein Überblick, was die Versicherung bei Sturmschäden zahlt.

Heftige Stürme toben seit Freitagmittag über Deutschland. Auch Bayern und vor allem das Allgäu sind betroffen. Viele Schäden, die in solchen Fällen an Häusern oder Autos entstehen, werden von Versicherungen abgedeckt. Allerdings sollten Betroffene schnell und richtig handeln, um ihr Geld zu bekommen.

Sturmschäden am Haus: Wer zahlt?

Sturmschäden am Haus, etwa durch umgestürzte Bäume übernimmt die Gebäudeversicherung. Schäden am Hausrat, also etwa beschädigte Möbel, übernimmt die Hausratversicherung.

Wird aber der Keller überschwemmt, zahlt das Versicherungsunternehmen nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke acht abgesichert. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern in der Stunde.

Verbraucherschützer raten Betroffenen von Sturmschäden grundsätzlich, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren und eine Schadensliste möglichst mit Fotos zu erstellen.

Teil- oder Vollkasko greifen bei Schäden am Auto

Auto: Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Autohalters. Wenn bei einem Sturm etwa ein Ziegel auf einen geparkten Wagen fällt und so einen Schaden verursacht, ist laut Verbraucherzentrale die Teilkasko zuständig. Allerdings ist nicht der Wiederbeschaffungswert versichert, sondern in der Regel nur der Zeitwert des Wagens. Fährt dagegen ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum, ist dies ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.

Flugverspätungen durch Sturm: Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende laut Verbraucherschützern von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Startet der Flieger erst am nächsten Tag, müssen die Fluglinien demnach Hotelübernachtungen anbieten.

Bahnausfälle und -Verspätungen Bahnreisende können sich bei Verspätungen den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. So kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt. Bei mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises. Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, wie der EuGH im Dezember 2013 entschied.

Mehr zum Wetter mit aktuellen Unwetterwarnungen lesen Sie in unserem Wetter-Special. afp/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.