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Terror
16.01.2017

Anis Amri: Die Chronik der verpassten Chancen

Guter Bekannter der deutschen Sicherheitsbehörden: Fahndungsfotos von Anis Amri.
Foto: Bundeskriminalamt (dpa)

Anis Amri beschäftigte über Monate Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Auch aus Nordafrika gab es Warnungen. Doch der Terrorist konnte nicht gestoppt werden.

Ein Puzzle scheint dagegen wohlstrukturiert: Der Fall Amri hat viele Stränge, die sich kreuzen und wieder trennen. Mit bis zu 14 verschiedenen Identitäten ist der Mann aus Tunesien auf seiner Tour durch Europa unterwegs, bevor sein Leben am Tag vor Heiligabend auf dem kalten Asphalt des Mailänder Gewerbegebiets Sesto San Giovanni endet – erschossen von einem italienischen Polizeibeamten bei einer Ausweis-Kontrolle. Vier Tage zuvor, am 19. Dezember, hatte Anis Amri einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert. Zwölf Menschen starben.

Jetzt hat das Bundeskriminalamt in einer gestern auf der Homepage des Justizministeriums veröffentlichten Chronologie zusammengetragen, was der Islamist nach Erkenntnissen der Polizei und der Sicherheitsbehörden in den Monaten vor dem Anschlag getan hat. Aber auch, was die Behörden unternommen oder eben versäumt haben, um Amri zu stoppen. Als Amri im Sommer 2015 nach Deutschland einreist, ist er schon lange das Gegenmodell eines Flüchtlings, der voller Hoffnungen auf ein neues Leben im Sehnsuchtsort ist. In Italien war er 2011 wegen Körperverletzung und Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Doch davon erfahren die deutschen Behörden zunächst nichts.

Amri hatte wohl einen V-Mann

Amri lässt sich unter verschiedenen Namen in Karlsruhe, Nordrhein-Westfalen und Berlin als Asylsuchender registrieren. Im November gibt es erste Hinweise darauf, dass der Mann die Nähe von Sympathisanten des Islamischen Staates sucht und gefährlich sein könnte. Amri hatte einem Vertrauensmann (V-Mann) des Landeskriminalamtes NRW erzählt, er wolle in Deutschland „was machen“. Augenscheinlich gelingt es diesem V-Mann, das Vertrauen Amris zu gewinnen. Nach Medienberichten hat der Informant den Tunesier sogar mit dem Auto nach Berlin mitgenommen und mit ihm unbefangen über viele Themen gesprochen.

Am 16. Dezember 2015 ist der Verdächtige Thema einer BKA-Besprechung. Auf Anfrage teilen die italienischen Behörden mit, dass es sich um den Tunesier Anis Amri, Jahrgang 1992, handeln könnte.

Eine verdeckte Überwachung legt den Verdacht nahe, dass Amri Vorbereitungen für einen Raubüberfall in Berlin trifft. Die dortige Generalstaatsanwaltschaft verwirft am 29. Januar 2016 jedoch die Anregung der Polizei, ein Strafverfahren zu eröffnen. Wenige Tage später liegt der Name Anis Amri zum ersten Mal dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) vor. Ergebnis der Erörterung: Ein „schädigendes Ereignis“ durch Amri sei „eher auszuschließen“.

Stationen der Flucht des Anis Amri durch Europa, die ihn am Ende von dem Ort des Anschlags in Berlin (links oben) bis zu seinem gewaltsamen Tod in Mailand (rechts unten) führte.
Foto: dpa

Das scheint das LKA in NRW anders zu sehen. Es stuft Amri am 17. Februar als „Gefährder“ ein. Dieser Begriff aus dem Polizeirecht kennzeichnet eine Person, die nach Ansicht der Polizei eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Folgerichtig wird Amri in Berlin vier Tage lang intensiv überwacht. Doch augenscheinlich ohne schwer belastende Resultate. Erneutes Fazit auf einer Sitzung des GTAZ: Eine Gewalttat oder gar ein Anschlag durch Amri sei „eher unwahrscheinlich“. Dennoch stuft auch das LKA Berlin Amri, der sich ohne Anmeldung in der Hauptstadt aufhält, als Gefährder ein.

Dann ein neuer Verdacht: Ein am 23. März eingeleitetes Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Beteiligung Amris an einem Tötungsdelikt wird von Observationen und einer Telefonüberwachung begleitet.

Ende April beantragt Amri erneut unter falschem Namen beim nordrhein-westfälischen Landratsamt Kleve Asyl. Der Antrag wird zwei Monate später als offensichtlich unbegründet verworfen. Doch die Abschiebung scheitert daran, dass keine Papiere aus Amris Heimat Tunesien vorliegen. Am 30. Juli wird Amri festgenommen: Diesmal ist er mit gefälschten Papieren in einem Bus Richtung Schweiz unterwegs.

Duldung statt Abschiebehaft

Doch auch diese Chance, Amri dauerhaft durch Abschiebehaft aus dem Verkehr zu ziehen, wird nicht genutzt. Er wird am 1. August entlassen und erhält Mitte August sogar eine Duldung, die für einen Monat ausgestellt wird. Am 21. September stellt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen der Beteiligung an einem Tötungsdelikt ein. Die Behörde merkt an, dass die Überwachung keine Verdachtsmomente hinsichtlich der Vorbereitung eines islamistischen Anschlags ergeben habe. Er fällt lediglich durch kleinere Drogengeschäfte auf. Allerdings erhält das BKA Mitteilungen von den Behörden aus Marokko, die am 14. Oktober gebündelt an das LKA in NRW weitergegeben werden. Demnach sei Amri Anhänger des IS, dem er sich anschließen wolle. Außerdem verfolge er in Deutschland, das er „Land des Unglaubens“ genannt habe, ein nicht näher beschriebenes „Projekt“.

Ende Oktober scheint eine Abschiebung Amris plötzlich in greifbarer Nähe. Interpol in Tunesien bestätigt dessen Identität. Doch die deutschen Behörden erhalten die zur Abschiebung benötigten Papiere erst am 21. Dezember – also zwei Tage nach Amris Bluttat von Berlin. Noch am 2. November befasst sich das GTAZ letztmalig mit dem Terroristen. Fazit: „Kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar.“

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