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Bayern
31.07.2015

Bilanz nach fünf Jahren: Das Rauchverbot hat sich bewährt

2010 wurde in Bayern das Rauchen in Gaststätten und Kneipen untersagt.
Foto: Jan-Philipp Strobel, dpa

Vor fünf Jahren wurde in Bayern das Rauchen in Gaststätten und Kneipen untersagt. Viele befürworten das Rauchverbot, doch in der Gastronomie gibt es nach wie vor Gegner.

Genau fünf Jahre ist es her, dass in Bayern durch einen Volksentscheid das generelle Rauchverbot in Gaststätten eingeführt wurde. Seitdem darf in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nicht mehr geraucht werden. Nach Meinung der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich das Rauchverbot bewährt.

„Damit ist auch das Bewusstsein geschärft worden, dass Passivrauchen gefährlich ist“, sagt sie. Professorin Annette Peters vom Helmholtz Zentrum München kann das bestätigen. Sie arbeitet an der Langzeitstudie Kora mit, die sich mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen befasst. „Wir wissen, dass Rauchverbote sich positiv auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auf Lungenerkrankungen auswirken“, sagt sie.

Kleinere Kneipen hat das Rauchverbot schwer getroffen

Auch eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergab eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Demnach sind 80 Prozent der Befragten dafür, das Rauchverbot beizubehalten. Beim Volksentscheid 2010 hatten sich 61 Prozent dafür ausgesprochen. Sogar 52 Prozent der bayerischen Raucher unterstützen inzwischen das rauchfreie Gastgewerbe.

Dennoch hat die Regelung auch nach fünf Jahren noch Gegner. Einer von ihnen ist Franz Bergmüller. Er betreibt einen Landgasthof in Feldkirchen-Westerham bei Rosenheim, ist Vorsitzender des Oberbayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes und engagiert sich für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur. Bergmüller sagt: „Wegen des Rauchverbots mussten viele Kneipen Insolvenz anmelden.“

Die Zahlen des Statistischen Landesamtes zeigen: Von 2009 auf 2010 ist der Umsatz der Schankwirtschaften um fast sechs Millionen Euro eingebrochen. Kleinere Kneipen habe das schwer getroffen, sagt Frank-Ulrich John, Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Viele hätten schließen müssen. „Bei den meisten hatte das jedoch noch andere Gründe als das Rauchverbot“, räumt John ein.

Einige Gaststätten haben profitiert

Zu den Gewinnern gehören Betriebe, die Essen verkaufen. So wie das Asam-Schlössl von Birgit Netzle in München. Als das Rauchverbot eingeführt wurde, hatte sie sich zusammen mit anderen Gastronomen entschieden, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das nahm die Beschwerde nicht an. Mittlerweile begrüßt sie die Regelung. „Wir haben jetzt ganz andere Kunden als früher. Es sind viele Familien mit kleinen Kindern darunter.“ Die Umsätze der Gastronomiebranche sind wieder gestiegen, lagen 2013 sogar 15 Millionen Euro über denen von 2009. Gleichzeitig ist die Zahl der Schankwirtschaften um 800 gesunken.

Für Franz Bergmüller ist das eine Bestätigung. „Man könnte doch auch Raucherräume oder Raucherkneipen zulassen. Da müsste keiner hin, dem das nicht passt“, sagt er. Ähnlich argumentiert Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Bereichs Gastronomie des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands. „Weil die Raucher jetzt auf der Straße stehen, haben wir Probleme mit dem Lärmschutz.“

Andere Bundesländer, andere Regeln

Ein Rauchverbot wie in Bayern gibt es noch im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. In allen drei Bundesländern darf in Gastronomie-Betrieben nicht geraucht werden, auch nicht in separaten Räumen.

In Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Regelung in etwa ähnlich. Es darf in abgetrennten Nebenräumen und Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, geraucht werden. Vorausgesetzt, es wird deutlich gemacht, dass dort geraucht wird. Der Zugang ist ab 18 Jahren erlaubt.

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind eigene Raucherkneipen erlaubt. Auch hier muss darauf hingewiesen werden und es darf keine Speisen geben. Der Zutritt ist ab 18 Jahren.

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