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10.10.2017

Das bleibt von der Obergrenze

Unionskompromiss zur Zuwanderung

Im Streit über eine „Obergrenze“ für Flüchtlinge haben CDU und CSU einen Kompromiss gefunden. Die Vereinbarung soll Grundlage der Verhandlungen über eine Koalition mit FDP und Grünen bilden. In dem Papier findet sich der Begriff der Obergrenze nicht mehr – stattdessen ist von „Ziel“ oder „Rahmen“ die Rede. Die Union will erreichen, dass in Deutschland jährlich nicht mehr als 200000 Menschen aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Zahl ist als Netto-Wert zu sehen.

Zum Gesamtwert zählen zunächst einmal alle Flüchtlinge und Asylbewerber sowie die subsidiär Geschützten, denen die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wurde, denen aber in ihrer Heimat ernsthafter Schaden droht. Hinzu kommen Einwanderer im Rahmen des Familiennachzugs und über die „Relocation- und Resettlement-Programme“. Das sind Umverteilungsverfahren innerhalb der EU und Programme zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten. Von diesem Gesamtwert wird dann die Zahl der Rückführungen, also Abschiebungen und der freiwilligen Ausreisen, abgezogen. Am Ende soll sich so ein Wert ergeben, der 200000 Menschen pro Jahr nicht übersteigt.

Bindenden Charakter hat die Zahl aber nicht – sie ist ein Richtwert. Kanzlerin Angela Merkel legt Wert auf die Feststellung, dass auch künftig kein Asylsuchender abgewiesen wird. Erreichen will sie den Richtwert durch eine Reihe von Maßnahmen, etwa die Bündelung von Asylverfahren in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“, bessere Fluchtursachenbekämpfung und die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um Marokko, Algerien und Tunesien.

Der Kompromiss sieht Ausnahmen vor. Im Falle einer wirtschaftlichen Krise könnte Deutschland den Wert senken. Bei einem Krieg mit einer Vielzahl von Flüchtlingen könnte der Wert dagegen angehoben werden. Darüber soll jeweils der Bundestag entscheiden. (bju)

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