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  3. Flüchtlingskrise: EU-Kommission will Flüchtlingsverteilung mit Strafen erzwingen

Flüchtlingskrise
04.05.2016

EU-Kommission will Flüchtlingsverteilung mit Strafen erzwingen

In der EU gilt die Grundregel des Dublin-Systems, wonach in erster Linie jener Staat für Asylanträge zuständig ist, in dem Migranten den Boden der Europäischen Union betreten.
Foto: Michael Kappeler (dpa)

Die EU-Kommission will das europäische Asylsystem umbauen. Länder, in denen viele Flüchtlinge Schutz suchen, sollen entlastet werden. Verweigerer sollen Strafen zahlen.

Nach monatelangen Bitten und Drohen will die EU-Kommission die Flüchtlingsverteilung in der EU nun erzwingen. Sie schlug am Mittwoch eine "automatische" Verteilung von Flüchtlingen vor, um stark belasteten Ankunftsländern zu helfen. EU-Staaten, die sich nicht beteiligen, können sich nur durch ein "Strafgeld" von 250.000 Euro pro nicht aufgenommenen Asylbewerber freikaufen. Gleichzeitig bereitete Brüssel den Weg für verlängerte Grenzkontrollen Deutschlands und anderer Staaten wegen der Flüchtlingskrise.

Die Kommission entschied sich am Mittwoch dafür, das bisherige EU-Asylsystem zu reformieren. Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Flüchtlinge ihren Asylantrag grundsätzlich dort stellen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten. Dies führte bisher dazu, dass Hauptankunftsländer wie Griechenland und Italien vollkommen überlastet sind und die Flüchtlinge lange ungeregelt in andere EU-Staaten weiterreisen ließen.

Um dies zu verhindern, schlug die Kommission einen "Fairness-Mechanismus" vor. Er wird demnach "automatisch" aktiviert, wenn die Zahl der Asylbewerber in einem Land eine festgelegte Schwelle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft übersteigt. Dann werden darüber hinaus gehenden Asylbewerber auf die anderen Mitgliedstaaten nach einem festen Schlüssel verteilt.

Aufnahmeverweigerer können für wiederholte Zwölf-Monats-Zeiträume eine Ausnahme beantragen. Sie müssen dann aber die 250.000 Euro pro Asylbewerber zahlen, den sie nicht aufnehmen. Die Kommission nennt das einen "Solidaritätsbeitrag", denn das Geld sollen diejenigen Länder bekommen, die den Flüchtling stattdessen aufnehmen.

Ungarn bezeichnete das Vorhaben als "Erpressung". Der Vorschlag sei "unzumutbar" und "uneuropäisch", sagte Außenminister Peter Szijjarto. Ungarn hat wie die Slowakei beim Europäischen Gerichtshof bereits Klage gegen eine vorübergehenden EU-Verteilmechanismus eingereicht und will spätestens im Oktober auch eine Volksabstimmung über die Frage abhalten.

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Im Rahmen ihres "Fairness-Mechanismus" will die Kommission auch berücksichtigen, ob Mitgliedstaaten direkt von außerhalb der EU Flüchtlinge über Umsiedlungen aufnehmen. Dies soll Anreize geben, legale Wege nach Europa zu schaffen. Dem Vorschlag müssen die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament noch zustimmen.

Dies gilt auch für Pläne der Kommission, die europäische Asylbehörde Easo mit der Befugnis auszustatten, gegen den Willen eines Mitgliedstaates einzugreifen. Eine "Notfall-Intervention" solle möglich werden, wenn ein EU-Land bei hohen Flüchtlingszahlen nicht Asylverfahren sicherstellt, Empfehlungen der Kommission nicht umsetzt und Hilfsangebote verweigert. Das Vorhaben ähnelt damit Plänen für die neue Europäische Grenz- und Küstenwache.

Asylbewerber sollen ihrerseits rechtlich stärker verpflichtet werden, in dem zugewiesenen Land zu bleiben, um "Asyl-Shopping" - also Anträge in mehreren EU-Ländern - zu unterbinden. Dazu soll eine umfassende EU-Datenbank mit Fingerabdrücken aufgebaut werden - erfasst werden sollen künftig auch Kinder ab sechs Jahren. Mitgliedstaaten können bei der Weigerung, Fingerabdrücke zu registrieren, auch Zwang oder Beugehaft anwenden - aber nur "als letztes Mittel".

Bei den wegen der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums bereitete Brüssel nun den Weg für eine weitere Verlängerung. Dies würde es unter anderem Deutschland ermöglichen, seine Kontrollen zu Österreich über Mitte Mai hinaus "für einen Höchstzeitraum von sechs Monaten" aufrecht zu erhalten. Unter der bisherigen Rechtsgrundlage wäre das nicht mehr möglich gewesen.

Österreich darf nach den Kommissionsangaben seinerseits die Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien beibehalten - bei den von Wien angedrohten Grenzkontrollen am Brenner zu Italien sah Brüssel vorerst keinen Handlungsbedarf. Im Falle Dänemarks geht es um die Kontrollen auf Fähren und an Übergängen nach Deutschland. Auch Norwegen und Schweden dürfen ihre bestehenden Kontrollen verlängern.

Ziel der Kommission bleibt es aber, die Kontrollen bis gegen Jahresende abzuschaffen, wie Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans sagte. "Wir haben eine klaren Zeitplan, um bis November wieder zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren." afp

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