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  3. Kommentar: Ermittlungen gegen Jan Böhmermann beschädigen den Ruf der Kanzlerin

Kommentar
15.04.2016

Ermittlungen gegen Jan Böhmermann beschädigen den Ruf der Kanzlerin

Werden keine Freunde mehr: Jan Böhmermann und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.
Foto: Jörg Carstensen/Toms Kalnins, epa/dpa

Angela Merkel lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann nach dem Schmäh-Gedicht über Erdogan zu. Das erscheint ihr wohl als kleineres Übel - doch ihr Ruf ist beschädigt.

Angela Merkel hatte im Fall Böhmermann nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wie auch immer sie entscheiden würde, sie würde es falsch und somit alles nur noch viel schlimmer machen.

So verfahren war die Situation, weil die Kanzlerin entgegen ihrer sonstigen Zurückhaltung von sich aus in einem Telefonat mit ihrem türkischen Amtskollegen Ahmet Davutoglu erklärt hatte, dass sie das im ZDF ausgestrahlte Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan für „bewusst verletzend“ halte – und dies auch ohne Not unverzüglich der Öffentlichkeit mitteilte. Wo war da ihr sonst so feines Gespür für die Sensibilität eines Themas?

Für Erdogan, der in seinem eigenen Land rigoros gegen die Presse vorgeht, kritische Redaktionen schließen lässt und unter staatliche Aufsicht stellt sowie bisher rund 2000 Klagen gegen Journalisten wegen Beleidigung eingereicht hat, war dies praktisch ein Freibrief, auch auf deutschem Boden, auf dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, das die Presse- und Meinungsfreiheit besonders schützt, gegen einen missliebigen Journalisten vorzugehen.

Und ausgerechnet die Bundesregierung hat ihm dafür nun auch noch freie Hand gegeben. Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD ermächtigte die Kanzlerin die Mainzer Justiz, Ermittlungen gegen Böhmermann wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ aufzunehmen.

Böhmermann Gedicht: Paragraf 103 ist antiquiert

Ihr Hinweis, die Politik halte sich aus dem Verfahren heraus und überlasse alles Weitere der unabhängigen Justiz, ist zwar formal richtig. Gleichwohl entsteht der fatale Eindruck, als kusche Merkel vor Erdogan und scheue den Konflikt mit dem selbsternannten Sultan der Türkei, weil sie ihn dringend für die Lösung der Flüchtlingskrise braucht.

Der innenpolitische Schaden, die massive Kritik der Opposition wie der Journalistenverbände, erscheint ihr wohl als das kleinere Übel im Vergleich zum drohenden außenpolitischen Konflikt mit dem Land am Bosporus. Dieser Sturm, glaubt sie, legt sich bald schon wieder, während sie sich einen neuen Konflikt auf internationaler Ebene nicht leisten kann. Doch diese Rechnung könnte nicht aufgehen. Schon jetzt ist der Schaden groß – und Merkels Ruf beschädigt.          

Wie unwohl ihr bei der Sache ist, belegt ihre Ankündigung, den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ 103 des Strafgesetzbuches, von dem die meisten Deutschen bis zu dieser Woche wahrscheinlich gar nicht wussten, dass es ihn überhaupt gibt, ersatzlos zu streichen. In der Tat ist er antiquiert, da er von einem längst überwundenen Obrigkeitsverständnis ausgeht. Beleidigung von Staats-Chefs: Das ist der Paragraf 103

Majestäten gibt es in Deutschland seit 98 Jahren nicht mehr, auch ausländische Regierungschefs bedürfen keines besonderen Schutzparagrafen mehr. Denn jeder Bürger kann, wenn er glaubt, beleidigt worden zu sein, jederzeit bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Auch der Bürger Recep Tayyip Erdogan.

Merkel lässt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zu

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.04.2016

Martin Ferber hat Recht, wenn er die Entscheidung der Kanzlerin als Belastung für die Koalition darstellt. Es wäre besser gewesen, die gesamte Regierung würde hinter einer Entscheidung stehen.

Ob die Entscheidung ein Zeichen von Merkels Schwäche ist, ist nicht erwiesen. Da sie sich nicht einem Strafverlangen aus Ankara entgegenstellt, zeigt sie ihr Vertrauen in das Funktionieren der deutschen Justiz. Denn man muss zugeben, das Gedicht ist augenscheinlich beleidigend, auch wenn der Anschein noch keine Festlegung auf ein Ergebnis ist. Mit welchem Argument hätte sie das Verlangen ablehnen können, wenn die Grenzen zwischen Satire und Beleidigung rechtlich nicht klar sind?

Eine tolle Fortsetzung fände die Satire, falls für die Strafzumessung eine Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Böhmermannschen Behauptungen nötig wäre. Was da alles vor Gericht als Zeuge auftreten und was da alles das Gericht vermessen müsste!

Etwas ausführlicher mit Details zu den Paragrafen des StGB unter:

http://az-beobachter.blogspot.de/2016/04/und-falls-bohmermann-recht-hatte.html

16.04.2016

Merkels Fehler war, sich überhaupt in der Sache zu äußern und nicht von Anbeginn auf die Unabhängigkeit der Justiz zu verweisen. Jetzt hängt Merkel in dieser Thematik drin und sieht sich von beiden Seiten dem Vorwurf der politischen Einflußnahme ausgesetzt. In Summe nur noch ein weiterer Fehler von vielen der zeigt, dass Merkel in ihrem Amt fehl am Platz ist.

16.04.2016

"Merkels Fehler war, sich überhaupt in der Sache zu äußern und nicht von Anbeginn auf die Unabhängigkeit der Justiz zu verweisen."

Genau darum geht es. Sie hat sich ja nicht nur geäußert, sondern gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten geurteilt und von "bewusst verletzend" gesprochen. In ihrem Statement gestern erklärt sie nun, dass hier nicht Regierungen sondern Gerichte zu urteilen hätten. "Da beisst sich die Ziege in den Schwanz", wie es gerade auf Bayern 2 ein Journalist wunderbar auf den Punkt brachte.

Hoffentlich geht es dem jetzt nicht wie Böhmermann . . .

16.04.2016


Nun, für §103 StGB ist nunmal eine Äußerung der Regierung notwendig.

Nämlich eine Ermächtigung. Steht so ausdrücklich im Gesetz § 104 StGB.

Jetzt kann man sagen, sie habe den türksichen MP überhaupt erst darauf gebracht, entsprechenden Strafantrag zu stellen

Aber warum meint man jetzt eigentlich, die Kanzlerin sei in der Pflicht, ein Strafverfahren, das sie persönlich für gerechtferitgt hält, weil es in ihren Augen eine bewusst verletztende Schmähkritik war, unterdrücken zu müssen?

Richtig, die Gerichte werden das klären. Hätte sie nicht ermächtigt, hätte sie diese ihre Arbeit nicht tun lassen. So sieht es nämlich aus.

Die Kanzlerin urteilt gar nicht, im Sinne von abschließender Bewertung. Sie hat eine persönliche Meinung, die der weiter Teile der Bevölkerung, die Kunst-, Presse-, und Meinungsfreiheit in Gefahr sieht, zuwider läuft. Aber es ist ihre Meinung.

Will man die am Ende unterdrücken?

Die Verfechter der Meinungsfreiheit sagen der Kanzlerin, was sie zu sagen hat und was nicht. Prima. Entlarvender gehts gar nicht

Du als unsere Kanzlerin hast den Mund zu halten. Andernfalls zeihen wir Dich des Kotaus vor einem unangenehmen Politiker mit dem uns leider Verträge verbinden und halten Dich für beschädigt.

16.04.2016

Ja - da kann man grundsätzlich zustimmen. Wo leben wir denn wenn sich eine Kanzlerin nicht mal mehr zu Themen äußern darf - und zwar so wie sie es für richtig hält. Daß viele mit Böhmermann sympathisieren spricht Bände - und zwar mit einem negativen Vorzeichen.[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_257.gif[/img][/url]

16.04.2016

Meinen Sie nicht auch, dass die Sache eigentlich relativ einfach zu erklären ist? Merkel wusste genau, mit wem sie sich bei dem Flüchtlings-Deal einließ. Nämlich mit einem Despoten, dem der eigene Machtanspruch über alles geht, dem Menschen- und Freiheitsrechte jedoch nichts bedeuten. Und sie weiß auch, dass sie sich damit erpressbar machte. Nach den Böhmermann-Äusserungen fürchtete sie das Scheitern ihres Deals, rief bei Davutoglu an und machte auf Gut-Wetter, indem sie die Aussagen verurteilte. Dem Despoten Erdogan genügte das jedoch nicht sondern der wollte den Kotau. Und bekam ihn auch.
Ihr großer Fehler war dieser Anruf bei Davutoglu. Irgendwie kommt mir dabei das schäbige Verhalten der Oppositionsführerin Merkel in den Sinn, als sie die deutsche Schröder-Regierung wegen ihrer Nichtteilnahme am Irak-Krieg bei Bush anschwärzte . . .

16.04.2016


Wenn Sie schon mit ihrem USA-Kniefall vergleichen, so war das eben auch damals ihre Meinung und Haltung.

Ihr URTEIL dazu: Schäbiges Verhalten, weil andere Meinung als man selbst.
Sehen Sie - so ist das mit der Meinungsfreiheit. Man hat dabei immer in erster Linie die eigene im Auge und Sinn.

Ich hatte große Bauchschmerzen bei den Verhandlungen mit der Türkei bzgl. der Flüchtlingsthematik - halte sie auch für ein missglücktes Abkommen - befürchtete, dass uns diese bzgl. eines EU-Beitritt oder Visafreiheit erpressen würde. Dass Erdogan zu diesem Mittel wegen einer persönlichen Beleidigung greifen würde... möchte ich ihm nicht zuschreiben. Deshalb sehe ich das Druckmittel gegenüber Merkel nicht. Sie hat wohl so reagiert, wie sie reagierte, weil sie das angeblich satirische Produkt echt übel fand, Beleidiungstatbestände erfüllend.

Böhmermann hat es Erdogan leicht gemacht, seinem Verständnis von Meinungsfreiheit, das nun wirklich nicht deckunggleich ist mit dem unseren nochmal Nachdruck verleihen zu können, in dem er alle Grenzen überschritt und nun Gerichte auslegen und ausloten müssen, was man einem Staatsmann und einem fremden Volk zumuten können muss.

Böhmermann hat uns das eingebrockt und wird jetzt noch als Märtyrer stilisiert, gehätschelt, bejubelt.

Sie meinen ein Kotau vor der geballten Medienmacht in unserem Land wäre das kleinere Übel?

Umso mehr Respekt, dass sie das größere gewählt hat.

16.04.2016

Sie irren sich.
Ohne diesen schmutzigen Deal hätte sie sich nie zu dem Fall geäußert oder gar geurteilt.
Ich habe sie in der Flüchtlingsfrage immer gegen jene verteidigt, die ihr den Verrat deutscher Interessen unterstellen. In diesem Fall tat sie es meiner Ansicht nach wirklich. Und zwar hat sie sich ohne Not, sondern nur der eigenen Unfähigkeit geschuldet in diese Lage gebracht. Sie ist nun mal deutsche Kanzlerin und nicht türkische.
"Wenn Sie schon mit ihrem USA-Kniefall vergleichen, so war das eben auch damals ihre Meinung und Haltung"
Ein wenig dünnpfiffig, dieses Argument, finden Sie nicht? Auseinandersetzungen mit der eigenen Regierung trägt man als anständige Opposition im Inland aus und fällt ihr nicht in den Rücken.

16.04.2016

Wer sich zu Kleinkindern gesellt, braucht sich nicht wundern, wenn er bepisst wird!

15.04.2016

Herr Ferber schreibt Unsinn. Mit welcher Begründung hätte die Bundesregierung die Strafverfolgung Böhmermanns verweigern sollen? Das Gesetz ist zwar ein Anachronismus, aber es gilt und solange es gilt, ist es anzuwenden. In Deutschland hat in solchen Fällen eine unabhängige Justiz das Wort und nicht die Politik. Schade, dass die Augsburger Allgemeine diesen Vorfall nutzt, weiter Stimmung gegen Merkel zu machen. Das mag die Wutbürger- und AfD-Stammtische erfreuen und kurzfristig die Auflage sichern, die Glaubwürdigkeit der Zeitung leidet darunter.

15.04.2016

mit dieser Entscheidung hat sich die Frau Merkel selber die Rote Karte gezeigt ! die CDU sollte sofort einen Sonderparteitag einberufen und einen oder eine andere Vrostizende-n Wählen !!! oder Frau Merkel will zur AFD wechseln und treibt so dehnen jetzt die Wähler in die Arme ! ich dachte bis jetzt immer Deutschland ist ein selbssatändeiger Staat und Vor allem in der Demokratie angekommen !!

15.04.2016

Dieser Kommentar beginnt mal wieder mit schlechter (beinahe übler) Nachrede: "Ermittlungen gegen Jan Böhmermann beschädigen Merkels Ruf". Was bezweckt der Kommentator Martin Ferber damit????

Unsere Bundeskanzlerin ist eine sehr kluge Frau. Ihre Entscheidung ist genau richtig: die Politik hält sich raus – die Justiz soll/muss/darf eigenverantwortlich entscheiden.

Damit setzt sie ein Zeichen für demokratisches Handeln, frei von politischem Vormund – ein Vorbild für Erdogan.

In der Türkei mischt die Politik rein überall mit und hat auch da immer das letzte Wort – die Justiz in diesem Land steht immer unter dem Druck von Erdogan.

Böhmermann wird es aushalten – er muss als Satiriker immer mit so einem Verfahren rechnen – Meinungsfreiheit ja, aber nicht auf Biegen und Brechen. Er wird vermutlich als freier Mann dieses Spektakel hinter sich bringen.

Unsere Bundeskanzlerin ist eine charakterstarke Frau, handelt überlegt, konsequent und wohlwollend für unser Land. Sie lässt sich von niemandem einschüchtern, trägt alle üblen Nachreden mit Fassung, wird dadurch nur noch selbstsicherer - und ihr Ruf? wird auf jeden Fall nicht beschädigt, eher das Gegenteil.

15.04.2016

Und Ihr Kommentar beginnt mal wieder mit einer kritiklosen Merkelanbetung. Der "Herr" Erdogan hat bereits als Privatmann Anzeige gegen den lächerlichen Jüngling Böhmermann gestellt. Da braucht es keine Zulassung nach dem antiquierten Majestätsbeleidungsparagraphen, den man jetzt ganz schnell in zwei Jahren - 2018 - abschaffen will. (edit/Nub. 7.2)

15.04.2016





Dass man den Paragraphen abschaffen will, halte ich persönlich für falsch. Wir leben in Zeiten, in denen beklagt wird, dass niemand mehr vor seinem Gegenüber Respekt hat.
Der Paragraph wird jetzt zwar als Majestätsbeleidigung klassifiziert, aber er stellt nicht ausschließlich auf Oberhäupter ab, weswegen es anfangs ja auch zu dem Missverständnis des Inlandsaufenthaltes kam.
Wer das Staatsoberhaupt oder seine Repräsentanten eines Landes schmäht, schmäht auch indirekt das Volk.

Auch wir Deutschen waren unangenehm berührt, über die griechischen Darstellungen unserer Kanzlerin als Hitler.Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die Regierung des Landes, dessen Staatsoberhaupt, um mit Horst Haitzinger zu sprechen, einen Pott Scheiße über das Haupt gekippt bekommen hat, um eine strafrechtliche Verfolgung nachsucht, um Genugtuung für die Ehrverletzung zu erhalten. Sicher kann man die Haltung vertreten, dass Ehre was Überholtes sei, Überflüssiges ja nachgerade Lächerliches. Die angloamerikanischen Länder, denen Beleidigungsstraftatbestände fremd sind, werden gerne als Beispiel angeführt.
Nur sollte man sich dann siehe oben, nicht über zunehmende Respektlosigkeiten wundern und kann Umgangsformen wie im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf als alltäglich ansehen.
Straftaten gegen die persönliche Ehre sind Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Ausfluss welchen Grundrechts dürften die denn sein? Wohl dessen der Menschenwürde, die unantastbar ist. Offenbar soll sie doch zugunsten des Meinens antastabar gemacht werden.Dabei nehmen es die Wenigsten völlig unbeteiligt hin, wenn sie geschmäht werden, wenn ihnen Schimpfworte entgegengeschmettert werden, wenn sie in der Öffentlichkeit in ein falsches Licht gesetzt werden.
Warum will man dann eigentlich nicht DIESE FORM VON MEINUNG zugunsten etwas mehr Respekt voreinander zurückdrängen? Man wird dieses sein Meinen auch anders formulieren können, vllt. sachlich begründeter, stichhaltiger und weniger gehässig emotional?
Aber es besteht augenscheinlich kein Bedürfnis danach, dass die Gesellschaft respektvoller mit einander umgehe.


Schade das.

16.04.2016

Sie haben vollkommen Recht!

Frau Merkel hat den Ball an die Justiz weitergespielt. So gehört es sich in einem Staat mit Gewatltenteilung.

Wobei ich hoffe dass Herr Böhmermann verurteilt wird. Weil Beleidigungen gehen einfach nicht. Auch nicht zum Spass.

16.04.2016

Frau Merkel hat den Ball an die Justiz weitergespielt...

.

nachdem sie vorher das Urteil "bewusst verletzend" gesprochen hatte.

.

Man hätte auch sagen können, dass sich Herr Erdogan "möglicherweise verletzt sieht" und man das "bedauert". Sie hat aber durch das "bewusst" eine klare Schuldfeststellung getroffen. Ja kann man so machen, finde ich nicht schlimm; nur jetzt in eine Merkel-Lobhudelung mit Rechtsstaat und Justiz zu verfallen ist einfach lächerlich.

16.04.2016


Sie hätten das Urteil in Gänsefüßchen setzen müssen.

Denn die Kanzlerin fällt keine Urteile.

Selbst als Kanzlerin hat sie ihre persönliche Einschätzung kund getan und hätte ein AfDler selbiges über den türkischen Präsidenten verkündet, wäre ihr ob ihrer Reaktion Beifall entgegengeschallt.

Man kann sich ja vorstellen, dass eine Person auf der gleichen Ebene wie der beschimpfte Präsident, besser nachfühlen kann, wie solche Schmähungen auf persönlicher intimer Ebene wirken als der feixende Satirezuseher vor dem Fernseher, der sich daran ergötzt , dass dem Despoten vom Bosporus mal kräftig eins mitgegeben wird.

Man sollte also festhalten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch Angela Merkel und selbst einem Kanzler zusteht.

Pardauz aber auch.

Sie macht da ja in der Regel wenig Gebrauch von. Hier hat sie halt mal.

Sie hat sich aber von der Wucht der Medienschelte, die sie ereilte nicht einschüchtern lassen und das ist gut so. Vor wem sie letztlich den Kotau gemacht hätte, ist nämlich relativ egal.

Der Beleidigungstatbestand wird so oder so gerichtlich überprüft werden, warum hätte sie da im Vorfeld für § 103 StGB die Ermächtigung versagen sollen?

Warum soll sie, die dieses Machwerk eben als persönlich verletzend und das aus voller Absicht empfindet, dem Gericht vorgreifen sollen?

Gut, dass sie handelte, wie sie handelte.

Beschädigt haben sich die, die ob Künstler oder Presse diese Überprüfung unterdrücken wollten, in dem sie sich auf ihnen taugliche Gutachten stützend beständig Kurt Tucholsky zitierten, der vllt. vor Scham über Böhmermanns Machwerk selbst seinen Kultsatz eingeschränkt haben würde. Wer will das schon so genau wissen.

15.04.2016


Mal angenommen, es würde höchstrichterlich festgestellt, dass dieses Produkt von Böhmermann keine Satire ist, weil die reichlich benutzten, auf die intime Persönlichkeit abzielenden Verbalinjurien den erzieherischen Kontext klar überwiegen. Weil die beispielhafte Erklärung, was in Deutschland zulässige Kunst und was Schmähkritik ist, problemlos auch ohne eine Namensnennung ausgekommen wäre.

Angenommen also, so ein Urteil des BGH oder dann BVerfG, das explizit in diesem Fall das Vorliegen einer Beleidigung konstatierte und dann ggf. angemessen bestrafte, würde ergehen.

Dann hätte Merkel doch wohl richtig gehandelt,oder? Dann dürfte man richtig stolz sein auf sie, dass sie sich nicht hat einschüchtern und einspannen lassen.

Oder hätte sie im vorauseilenden Gehorsam und der Flut der Expertisen der Medienanwälte folgend, vor der Kunst- und Presselandschaft , die immer ganz besonders dick zusammenhält, wenn es an ihre Privilegien geht, kuschen sollen?

Denn eines ist ja klar, es gibt noch die Anzeige nach § 185 StGB. Auch ohne Merkels Ermächtigung wird der Sachverhalt also juristisch aufgearbeitet werden.

Weshalb sollte also Merkels Ruf beschädigt sein, weil sie Haltung zeigt?

Das mit dem Kuschen vor Erdogan dichtet man ihr nun an, UM sie zu beschädigen.

Selbst ist man in der schreibenden, comedyrenden und berichtenden Zunft dann allerdings nicht so hart im Nehmen, wenn der einfache Bürger und Meiner sich in den Kommentarspalten der Zeitungen oder bei Facebook verausgabt.

Wurde da nicht schon laute Klage darüber geführt, welch Unrat da abgelassen würde? Dass jeder meine, er könnte meinen in welcher Form und auf welchem Niveau auch immer?

Als Satire maskiert, soll ja muss das möglich sein, aber bitte nicht auf die Gesellschaft abfärben?


Da lachen doch die Hühner (edit/ Nub. 7.2)

15.04.2016

Ihr Hinweis, die Politik halte sich aus dem Verfahren heraus und überlasse alles Weitere der unabhängigen Justiz, ist zwar formal richtig. Gleichwohl entsteht der fatale Eindruck, als kusche Merkel vor Erdogan und scheue den Konflikt mit dem selbsternannten Sultan der Türkei, weil sie ihn dringend für die Lösung der Flüchtlingskrise braucht.

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Der Hinweis ist nicht nur formal, sondern auch sachlich richtig. Man sollte die Entscheidung tatsächlich einfach der Justiz überlassen und keinen politischen Eingriff aus dem linken Spektrum erlauben.

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Wenn Frau Merkel über diesen Vorgang stürzen sollte, wäre mir das auch egal. Aber bei aller Sympathie für die konsequente Grenzsicherung von AT-HU will ich meine Achtung für den Merkel-Erdogan Deal nicht verstecken. Es scheint mir aktuell der einzige Ansatz zu sein, das Sterben mit chinesischen Billig-Schlauchbooten in der Ägäis zu stoppen.

15.04.2016

Kleines Übel ist gut! Ich hoffe diese Frau tritt nicht mehr als Kanzlerin an.

15.04.2016

Keine Sorge, diese Frau hat ein dickes Fell und kommt aus einer harten Kaderschule, die wirft so schnell nichts um.
Zur Kanzlerin wird sie durch ihre treuen Parteifreunde gewählt, also auch das Nächste Mal, befürchte ich.

15.04.2016

Dann müssten Sie die Partei wählen von der Sie sicher wissen, daß sie bei der Kanzlerwahl im Bundestag die aktuelle Kanzlerin nicht wählt. Das ist allerdings schwierig weil zwecks der Aussicht auf Macht jeder mit jedem koaliert