Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Vertragsverletzungsverfahren: Vorratsdatenspeicherung: Leutheusser-Schnarrenberger spielt auf Zeit

Vertragsverletzungsverfahren
01.06.2012

Vorratsdatenspeicherung: Leutheusser-Schnarrenberger spielt auf Zeit

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einig. Die Justizministerin spielt damit auf Zeit. Sie etzt darauf, dass die Reform der EU-Richtlinie die Klage hinfällig machen würde.
2 Bilder
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einig. Die Justizministerin spielt damit auf Zeit. Sie etzt darauf, dass die Reform der EU-Richtlinie die Klage hinfällig machen würde.
Foto: Wolfgang Kumm / Archiv dpa

Die EU verklagt Deutschland, weil es wegen eines koalitionsinternen Streits eine Richtlinie nicht umsetzt.

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission am Donnerstag den Druck auf die Bundesregierung in Berlin verstärkt. Sie reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein und forderte die Verhängung eines Bußgeldes von rund 315 000 Euro pro Tag, solange die europäischen Vorgaben nicht umgesetzt sind. Das wären rund 114 Millionen Euro pro Jahr.

Friedrich: "Ich glaube und hoffe, dass die Justizministerin einlenkt"

„Deutschland wurde hinlänglich Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht eingeräumt“, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das die erste Fassung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland 2010 gekippt hatte, eine „volle, verfassungskonforme Umsetzung keineswegs ausschließt, wurden seitdem keine neuen Rechtsvorschriften erlassen“.

Mit ihrer Entscheidung hat die Kommission Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Rücken gestärkt, der seit langem die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes von seiner Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert. „Wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt, wird es auf jeden Fall sehr teuer“, sagte Friedrich in einer ersten Reaktion. „Aber ich glaube und hoffe, dass wir es dadurch abwenden können, dass die Justizministerin einlenkt.“

Leutheusser-Schnarrenberger setzt auf Reform der europäischen Richtlinie

Danach sieht es jedoch nicht aus. Die liberale Politikerin lehnt eine pauschale Speicherung aller Telekommunikationsdaten für sechs Monate weiter ab und plädiert für eine Erfassung der Informationen lediglich im Verdachtsfall. Diesen Weg wies die Kommission gestern noch einmal ausdrücklich zurück: „Ein System der Datensicherung (Quick Freeze plus), wie es derzeit in Deutschland diskutiert wird, wäre nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen.“

Leutheusser-Schnarrenberger spielt auf Zeit. Zwischen dem Einreichen einer Klage und einem Urteil vergehen nicht selten bis zu zwei Jahre. Die millionenschwere Geldbuße würde auch erst dann fällig. Zudem setzt die FDP-Politikerin darauf, dass die ohnehin anstehende Reform der Richtlinie auf europäischer Ebene, die vermutlich im Herbst beginnt, die Klage hinfällig machen werde.

Derzeit laufen 70 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

In Brüssel bemühte man sich am Donnerstag, nicht den Eindruck zu erwecken, mit der Entscheidung in einem internen Koalitionskrach Partei ergriffen zu haben. Tatsächlich sind Vertragsverletzungsverfahren durchaus häufig, allein gegen die Bundesrepublik laufen derzeit rund 70. Laut Lissabonner Vertrag muss die Kommission als „Hüterin der Verträge“ ein solches Verfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat die Grundlagen der EU verletzt. Sie hat also keinen Spielraum, großzügig Verstöße hinzunehmen und von einer Sanktion abzusehen.

Deren endgültige Festlegung nimmt allerdings erst der EuGH vor. Der ist in seiner Entscheidung frei und kann das von der Kommission vorgeschlagene Strafgeld auch deutlich nach oben oder unten korrigieren. Eingezogene Bußgelder fließen in den EU-Haushalt.

Der Branchenverband „Bitkom“ warnte vor einer Neuregelung im „Hauruck-Verfahren“. Die Branche brauche jetzt eine „rechtssichere Lösung“. Nach Informationen der Provider sind Investitionen von deutlich über 300 Millionen Euro nötig, wenn sie die von Brüssel geforderte sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikationsdaten sicherstellen sollen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.