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Steuern
19.06.2017

Wie Martin Schulz die Steuerzahler entlasten will

SPD-Chef Schulz will den „Soli“ zunächst teilweise abschaffen.
Foto: Andersen, afp

Das Steuerkonzept der SPD für die Bundestagswahl steht. Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen profitieren, Besserverdienende werden stärker zur Kasse gebeten.

Die sofortige Abschaffung des „Soli“ für einen Großteil aller Beschäftigten und Steuerentlastungen für die kleineren und mittleren Einkommen verspricht SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz im Falle eines Wahlsieges im Herbst. Im Gegenzug sollen Besserverdienende durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent mehr bezahlen, für Reiche wären sogar 48 Prozent fällig.

Die SPD bietet ein umfassendes Steuerkonzept

Im Einzelnen sieht das Konzept, das Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und der hessische Landeschef Thorsten Schäfer-Gümbel erarbeitet haben, vor:

Für Bezieher eines zu versteuernden Einkommens bis zu 52000 Euro (Ledige) und 104000 Euro (Verheiratete) wird der „Soli“ 2020 komplett abgeschafft, Bezieher höherer Einkommen müssen stufenweise weniger zahlen.

In Zusammenarbeit mit den Ländern und den Kommunen dringt die SPD auf eine völlige Abschaffung der Gebühren für Kinderkrippen und Kindertagesstätten.

Der Kinderzuschlag, den Alleinerziehende oder Familien mit niedrigem Einkommen auf Antrag erhalten, wird mit dem Kindergeld zu einem erweiterten Kindergeld zusammengelegt, das unbürokratisch gewährt wird.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, den derzeit Singles bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 54058 Euro und Verheiratete bei 108116 Euro zahlen müssen, soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60000/120000 Euro erhoben werden. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 70500 für Ledige und 141000 Euro für Verheiratete. Das Entlastungsvolumen beläuft sich auf rund zwei Milliarden Euro.

Geringverdiener sollen entlastet, Vermögende belastet werden

Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz linear-progressiv von derzeit 42 auf 45 Prozent angehoben, der ab einem Netto-Einkommen von 76200/154000 Euro fällig wird. Wer 250000 Euro (500000) Euro und mehr verdient, muss 48 Prozent bezahlen. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags soll jährlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Existenzminimumberichts erfolgen.

Langfristig hält die SPD an der Wiedereinführung der Vermögensteuer fest. Kurzfristig soll eine Reform der Erbschaftsteuer garantieren, dass große Erbschaften stärker besteuert werden.

Die Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge wird abgeschafft, Zinsen müssen mit der Einkommensteuer versteuert werden.

Die SPD fordert die Abschaffung der Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, die ausschließlich die Versicherten zu bezahlen haben. Gleichzeitig sollen die Beiträge zu den Sozialversicherungen für Beschäftigte, die zwischen 451 und 1300 Euro pro Monat verdienen, deutlich reduziert werden, ohne dass sie dadurch ihre vollen Rentenansprüche verlieren. Bislang galt dies nur bis zu 850 Euro.

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