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  3. Verbotsantrag: Will jetzt auch der Bundestag die NPD verbieten lassen?

Verbotsantrag
15.12.2012

Will jetzt auch der Bundestag die NPD verbieten lassen?

In einem zweiten Anlauf soll nun das Verbot der NPD gelingen.
2 Bilder
In einem zweiten Anlauf soll nun das Verbot der NPD gelingen.
Foto: Jens Büttner, dpa

Nach dem Bundesrat wird nach Einschätzung von Unionsfraktionschef Volker Kauder wahrscheinlich auch der Bundestag einen eigenen NPD-Verbotsantrag stellen.

Allerdings gelte es "ernsthaft zu überlegen, ob ein solches Verfahren zum Erfolg führen kann", sagte der CDU-Politiker im Interview der Woche des Südwestrundfunks. Das politische Ziel, die Umtriebe der NPD zu verbieten, halte er für richtig und auch berechtigt. Er habe aber wie andere Abgeordnete von CDU und CSU "erhebliche Sorgen, ob das gelingen kann".

Bundesrat wird einen Verbotsantrag in Karlsruhe stellen

Die Parlamentarier seien auf die Erkenntnisse von Bund und Ländern angewiesen, sagte Kauder. Es müsse sich "jeder Kollege die Unterlagen selbst anschauen, das werden wir ermöglichen, dass sie eingesehen werden können. Und dann fällen wir eine Entscheidung." Nach seiner Einschätzung werde aber, wenn sich wie der Bundesrat auch die Bundesregierung für einen Antrag entscheiden sollte, "eine Mehrheit im Deutschen Bundestag wohl auch diesen Weg gehen, trotz aller Bedenken die da sind".

Die Länder gehen beim NPD-Verbot voraus: Der Bundesrat wird einen Verbotsantrag in Karlsruhe stellen. Doch der Start von Versuch Nummer zwei hat einen Fehler: Während die übrigen Länder geschlossen und mehr oder minder überzeugt Ja zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD sagen, kommt von Hessen ein entschlossenes Jein. In der Sprache der Länderkammer bedeutet das: Enthaltung. Den Hessen ist das Risiko zu groß, dass ein Verbotsantrag erneut scheitert. Ganz abseitsstehen wollen sie im Kampf gegen den Rechtsextremismus aber nicht. Also kein Ja und auch kein Nein. Der Bundesrat startet nun dank der Hessen mit einem kleinen Makel in das große Wagnis des NPD-Verfahrens.

Vor knapp zehn Jahren machten Bund und Länder vor dem Bundesverfassungsgericht den ersten Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Das Vorhaben endete jäh: Die Karlsruher Richter zerpflückten den damaligen Vorstoß von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung und bescheinigten den drei Verfassungsorganen schwere handwerkliche Fehler.

NPD-Verbot: Hessen ziert sich

Hahn erinnert an die wenig glanzvolle Initiative, um das Jein seines Landes zu begründen. An den Risiken und Bedenken von damals habe sich nichts geändert, erklärt er. Die Gefahr eines erneuten Misserfolgs sei da, die NPD könne von der neuen Aufmerksamkeit nur profitieren - und überhaupt löse ein Parteiverbot nicht das Problem des Rechtsextremismus. Aber selbstverständlich stehe Hessen einem neuen Antrag nicht im Weg, schiebt er nach. Schließlich sei die "Zielsetzung legitim". dpa

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