Eltern klagen erfolgreich gegen Unterrichtsausschluss ihres Kindes
Ein Viertklässler wurde drei Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen. Das war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Was das Ergebnis für den Schüler bedeutet.
Ein schlimmer Vorfall soll es gewesen sein, der sich im März dieses Jahres in einer Grundschule im südlichen Landkreis Augsburg ereignet hat – das sagte die Rektorin bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht Augsburg. Deshalb wurde der Viertklässler für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dessen Eltern waren mit dieser Maßnahme überhaupt nicht einverstanden. Sie klagten gegen den Freistaat Bayern: Unverhältnismäßig sei der vollzogene dreitägige Ausschluss gewesen; zudem soll das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein.
Was genau an jenem Tag im März in der vierten Klasse geschehen ist, wurde vor Gericht nicht näher erläutert. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts nennt dagegen Details: Ein Schüler soll mehrfach den Unterricht gestört und Ruhephasen nicht eingehalten haben. Als ihn die Klassenlehrerin in einen sogenannten Trainingsraum – in diesem sollen Disziplinprobleme gelöst und das Fehlverhalten pädagogisch aufgearbeitet werden – schicken wollte, soll der Viertklässler dieser Aufforderung nicht nachgekommen und zunächst davongelaufen sein. Die Rektorin sagte vor Gericht, dass sie zuerst mit der Klassenlehrerin sprach und einen Unterrichtsausschluss des Jungen von drei Tagen für angemessen erachtete.
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Die Diskussion ist geschlossen.
wie sagt schon ein altes Sprichwort: Lehrers Kind und Pfarrers Vieh - gedeihen selten oder nie......
doch viele vorbildliche und gute Lehrer und Lehrerkinder prägen unser Gemeinwesen. Dieser Fall ist wohl eine unrühmliche Ausnahme. Gerade noch tauglich für's "Sommerloch".
sorry, aber ich frage mich was ist das für eine Lehrerin, die a. ihrem Sohn nicht beibringen kann, wie man sich in der Schule zu verhalten hat und b. nicht weiss, dass man bei Problemen einen Schulpsychologen hinzuziehen kann?
Meinen Enkeln möchte ich so eine Lehrerin nicht zumuten ...
Die Mutter des Jungen, kann und muss man nicht verstehen. Sie wird sicherlich auch über jegliche Kritik erhaben sein, da:
"Die klagende Mutter ist selbst seit 19 Jahren Lehrerin, derzeit an einer Realschule im südlichen Landkreis. Sie sei im Rahmen ihrer Ausbildung im Schulrecht und möglicher Ordnungsmaßnahmen unterwiesen worden. Von der Möglichkeit, einen Schulpsychologen bei einem im Raum stehenden Unterrichtsausschluss hinzuzuziehen, war ihr nach eigener Aussage nichts bekannt. Diese Möglichkeit ist allerdings in dem betreffenden Abschnitt im BayEUG klar geregelt."
Dementsprechend ist ihr Junge natürlich auch über jede Kritik erhaben.
Ich finde es äußerst unverschämt, dass man einen so netten Buben vom Unterricht ausschließt - noch dazu, wo ihn doch seine Mutter so gut erzogen hat.
Da haben wohl die Eltern, des Schülers schwer versagt, ansatt dem Lümmel die Hammelbeine lang ziehen, sucht man die Schuld bei den Lehrern. Die armen Kinder, die bei dieser Lehrerin in die Schule gehen müßen. Für jede Maßnahme, gibt es wohl Vorschriften, die kein Mensch (oder Lehrer) im Kopf haben kann.