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  3. Hiltenfingen: Neue Regeln für Plakate

Hiltenfingen
03.09.2018

Neue Regeln für Plakate

Nur an von der Gemeinde angebrachten Schaukästen und Anschlagtafeln wie an der Mittelneufnacher Straße dürfen Plakate ausgehängt werden. Nur Wahlplakate dürfen auch an anderen öffentlichen Stellen aufgestellt werden.
Foto: Hieronymus Schneider

Verordnung regelt die „öffentlichen Anschläge“. Wahlplakate werden in Hiltenfingen in ihrer Größe begrenzt. Auch der Straßenverkehr war Thema im Gemeinderat.

Die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zum Bezirkstag stehen bevor, und so sah sich die Gemeinde Hiltenfingen zur Neuregelung der „öffentlichen Anschläge“, wie es auf Amtsdeutsch heißt, veranlasst. Damit sollen eine wilde Plakatierung verhindert und die Größe der Plakattafeln eingeschränkt werden.

Mit der neuen Plakatierungs-Verordnung, die zum 1. September in Kraft trat, wurde die bisherige aus dem Jahr 2007 stammende Regelung aufgehoben. Grundsätzlich dürfen Plakate nur an den von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Tafeln und Schaukästen angebracht werden. Das sind die Plakattafeln am Rathaus, in der Friedhofstraße/Ecke Grüntenstraße und an der Kreuzung Mittelneufnacher Straße/Alpenstraße. Für alle anderen Plakatierungen muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde beantragt werden, die dann die Anzahl und die Aufstellungsorte sowie die Frist zur Beseitigung bestimmen kann.

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