Neue Regeln für einen Feldweg
Er darf nur noch eingeschränkt befahren werden. Staudenbahn erhebt Einwände gegen Langenneufnacher Bauvorhaben
Mit nur wenigen Tagesordnungspunkten mussten sich die Gemeinderäte während der jüngsten Sitzung beschäftigen. So stand auf der Agenda der Beschluss über den Bauantrag zum Neubau von Reihen-Einfamilienhäusern durch die Raiffeisenbank Stauden an der Wörishofer Straße 11. Bürgermeister Josef Böck und Geschäftsstellenleiter Bernhard Schalk berichteten von der Stellungnahme der Staudenbahn-Betriebsgesellschaft, deren Bahngleise und ein Bahnübergang sich unmittelbar am betreffenden Grundstück befinden. Eine Zustimmung zum Bauvorhaben könne die Gesellschaft derzeit noch nicht gewähren. Sie fordert, dass entsprechende Sichtflächen für den uneingeschränkten Bahnverkehr, besonders am Bahnübergang, gewährleistet sein müssen. Da der Bahnübergang zu einem Feldweg neben den Schienen führt, bittet die Staudenbahn-Betriebsgesellschaft, diesen Feldweg zu einem Fußweg abzustufen. Böck und Schalk haben hierzu Kontakt mit dem zuständigen Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, Werner Reschke, aufgenommen. Dieser rät allerdings von einer Abstufung des Feldweges ab. Denn dann dürfe überhaupt kein Fahrzeug diesen Weg benutzen. Er empfahl, den Weg für Autos und Mofas mit Ausnahme von Anliegern zu sperren und die Geschwindigkeit auf 10 Stundenkilometer zu begrenzen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu und erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen mit den Anweisungen zum Freihalten der Sicht. Gleichzeitig soll der Feldweg am Bahnübergang mit den entsprechenden Sperrschildern für Fahrzeuge (Ausnahme Anlieger) und der Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen werden.
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