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  3. Bundesliga: Hoffenheim droht nun Ärger vom DFB

Bundesliga
16.08.2011

Hoffenheim droht nun Ärger vom DFB

1899 Hoffenheim droht wegen des eigenmächtigen Akustik-Angriffs eines Mitarbieters ein juristisches Nachspiel beim DFB. Auch Kölner Anhänger sorgen für negative Schlagzeilen.

Die Umgangsformen in der Bundesliga werden immer rüder. Ein Beschallungsgerät in Hoffenheim und Fäkalien in Gelsenkirchen gehören neuerdings zu den Utensilien vermeintlicher Fans.

"Im Moment laufen Vorermittlungen, um den genauen Sachverhalt in Hoffenheim zu klären. Danach wird entschieden, ob vom Kontrollausschuss ein Verfahren eingeleitet wird", sagte DFB-Mediendirektor Ralf Köttker am Dienstag. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte nach Angaben eines Sprechers den bislang wohl einmaligen Vorfall "nicht kommentieren" und verwies auf die DFB-Zuständigkeit.

Beim 1:0-Sieg der Kraichgauer am Samstag gegen den deutschen Meister Borussia Dortmund hatte ein 1899-Mitarbeiter ein Beschallungsgerät mit Hochfrequenztönen eingesetzt, um Schmähgesänge der BVB-Fans gegen 1899-Mäzen Dietmar Hopp zu übertönen. Hopp hatte nach eigener Bekundung von dem Vorfall nichts mitbekommen.

Schalker Fans mit Fäkalien beworfen


Am Dienstag wurde gleich der nächste Vorfall bekannt. "Anhänger" des 1. FC Köln sollen beim Spiel der "Geißböcke" am Samstag in Gelsenkirchen Schalke-Fans mit Fäkalien beworfen haben. Fanforscher Gunter A. Pilz reagierte im Urlaub erstaunt auf die Vorkommnisse. "Das ist mit Sicherheit einmalig und wird einmalig bleiben. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das vom DFB, der DFL oder den Clubs toleriert wird. Im Gegensatz zum Mitbringen von Bengalos kann man das doch verhindern." Zu den Kölner Vorfällen sagte er: "Das ist ja unfassbar."

Hoffenheim hatte in einer Presseerklärung mitgeteilt, "der Mann sei sich der Tragweite seiner Handlung nicht bewusst gewesen und dass die Aktion auch einen eher scherzhaften Charakter haben sollte". Der Club leitete bereits entsprechende arbeitsrechtliche und disziplinarische Schritte gegen den Mitarbeiter sowie eine unverzügliche Ermittlung ein. Der Mitarbeiter habe "nach eigener Aussage 'ein Gegenmittel' gegen die aus seiner Sicht nicht mehr erträglichen Beleidigungen gegenüber Herrn Hopp einsetzen wollen".

BVB-Fan erstattet Anzeige wegen Akustik-Attacke


Die zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte am Montag bestätigt, dass ein BVB-Fan aus Pforzheim Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat. "Wir müssen prüfen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt - das ist keinesfalls sicher", sagte der Heidelberger Staatsanwalt Florian Pistor am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Die Polizei müsse nun prüfen, ob man mit diesem Gerät und dem entstehenden Schall überhaupt eine Körperverletzung begehen kann. "Wenn man nur jemanden mit Geräuschen belästigt, ist das keine Straftat", betonte Pistor.

Nach den Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist der Einsatz einer Beschallung in der Spielordnung geregelt. Dort heißt es unter anderem: "Der Einsatz von Beschallungsanlagen hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber der Gastmannschaft und deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet". dpa

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