Uli Hoeneß: Job beim FC Bayern als Freigänger?
Der Ex-FCB-Präsident kann auf baldige Haft-Erleichterung hoffen und in ein paar Monaten in den offenen Vollzug wechseln. Kehrt er dann direkt zurück zum FC Bayern?
Seit dem 2. Juni sitzt Uli Hoeneß seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg ab. Der karge Alltag beginnt mit dem Wecken um 5.50 Uhr und endet bereits um 19 Uhr mit dem Einschluss in die Acht-Quadratmeter-Zelle. Kein Handy, kein Laptop. Auf dem Speiseplan: Malzkaffee und Margarinebrot. So beschreibt es die Gefängnisleitung.
Baldige Hafterleichterung möglich
Demnächst darf sich der Ex-Bayern-Präsident wohl auf mehr Abwechslung freuen. Nach dem für jeden Strafgefangenen üblichen "Vollzugsplan" kann Hoeneß bald auf Hafterleichterung hoffen.
In Artikel 13 des Strafvollzugsgesetz steht: "Als Lockerung des Vollzugs kann insbesondere angeordnet werden, dass Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter (Freigang) nachgehen dürfen." Der genaue Zeitpunkt des Freigangs ist im Gesetz nicht festgelegt. Üblich sind im Freistaat aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung.
Job beim FC Bayern?
Damit ein Häftling zum Freigänger wird, müssen Teile der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Üblich ist der Erlass des letzten Drittels. In besonderen Fällen kann auch die Hälfte erlassen werden. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss es sich um Ersttäter handeln und es darf keine Gefahr für die Bevölkerung bestehen.
Uli Hoeneß erfüllt die Kriterien und darf auf einen baldigen Status als Freigänger hoffen. Vielleicht kehrt Hoeneß dann direkt zu "seinem" FC Bayern zurück. Dieser hatte bereits Ex-Bayern-Spieler Breno in der Jugendabteilung des Vereins als Freigänger beschäftigt, nachdem er wegen Brandstiftung verurteilt wurde.
Sollte wegen guter Führung die Strafe von Hoeneß reduziert werden, könnte er bei den Wahlen im Herbst 2016 wieder das Amt des Bayern-Präsidenten übernehmen. (matb)
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