Der FCA muss Ex-Trainer Loose doch nichts zahlen
Der FCA kann aufatmen. Ex-Trainer Ralf Loose wären 500.000 Euro zugestanden. Doch sein Anwalt hat offenbar zu spät gegen die Kündigung geklagt. Von Peter Richter
Glück gehabt. Die Verantwortlichen des Fußball-Zweitligisten FCA können aufatmen. Der Verein muss trotz vertragswidrigen Verhaltens seinem früheren Trainer Ralf Loose kein Gehalt mehr zahlen. Regulär wäre der heute 46-Jährige, zurzeit ohne Verein, erst zum Saisonende 2010 ausgeschieden.
Vor dem Augsburger Arbeitsgericht ist Loose am Dienstag jedoch mit seiner Kündigungsschutzklage gegen seinen früheren Arbeitgeber gescheitert. Ausschließlich aus formalen Gründen, wie Richter Sebastian Klaus das ungewöhnliche Urteil begründete.
Denn Looses Klage, obwohl bereits 2008 erhoben, erreichte das Gericht dennoch zu spät. Die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen - sie gilt nach Erhalt der Kündigung - war da schon verstrichen. Was, wie gestern vor dem Arbeitsgericht deutlich wurde, offenbar das Versäumnis einer Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei ist, die den Fußballtrainer damals anwaltlich vertreten hatte. Freuen können sich dagegen FCA-Manager Andreas Rettig und die Vereinsführung, haben sie doch gerade erst den finanziellen Kraftakt eines neuen Fußballstadions gestemmt. Der im April 2008 verkündete vorzeitige Rauswurf des damaligen FCA-Trainers (nach dem 0:2 beim 1. FC Kaiserslautern) hätte dem Verein bei der absehbaren Niederlage vor Gericht rund eine halbe Million Euro gekostet. Der FCA hatte Loose zum 30. Dezember 2008 die Kündigung ausgesprochen und danach weitere Gehaltszahlungen eingestellt. Erst 2007 war er mit einem Dreijahresvertrag verpflichtet worden.
Wie das Gericht erläuterte, schließen zeitlich befristete Arbeitsverträge, wie sie im Fußballgeschäft üblich sind, ordentliche Kündigungen zu einem früheren als den vertraglich fixierten Termin aus.
Die nur wenige Minuten dauernde Verhandlung, bei der Verein wie Trainer nur durch ihre Anwälte vertreten waren, lieferte ferner interessante Einblicke über Verdienstmöglichkeiten eines Trainers in der zweiten Fußball-Bundesliga. Auf Fragen des Gerichts gab Klägeranwalt Horst Kletke (Frankfurt) preis, sein Mandant habe damals beim FCA ein monatliches Grundgehalt von 20 000 Euro bezogen. Hinzu seien noch Prämien von durchschnittlich 60 000 Euro im Jahr gekommen.
Beim Aufstieg hätte sich Looses Vertrag um ein Jahr verlängert
Viel Geld, das der geschädigte Fußballtrainer jetzt von seiner einstigen Rechtsanwaltskanzlei, die seine Klage verbummelt hat, zurückholen will. Er bereite eine Schadenersatzklage vor, teilte Kletke dem Gericht mit. Theoretisch könnte es sein, dass die finanziellen Ansprüche des Trainers sogar noch höher ausfallen.
Nämlich dann, wenn der FCA noch in dieser Spielzeit in die 1. Fußball-Bundesliga aufsteigt. Looses Arbeitsverhältnis hätte sich beim Aufstieg laut Arbeitsvertrag um ein weiteres auf dann vier Jahre verlängert.
(Peter Richter)
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