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  3. Nacht zum 1. Mai: Kein Freibrief: Hier hört der Spaß in der "Freinacht" auf

Nacht zum 1. Mai
30.04.2016

Kein Freibrief: Hier hört der Spaß in der "Freinacht" auf

In der Freinacht ist vieles, aber nicht alles erlaubt.
Foto: dpa

In der Freinacht ist fast alles erlaubt - solange keine Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden. 2015 etwa wurde in Diedorf eine Baustellenabsicherung abgebaut.

Einen gefährlichen „Maischerz“ haben sich im vergangenen Jahr Unbekannte im Diedorfer Ortsteil Hausen erlaubt: Dort wurde in der Freinacht eine Baustellenabsicherung beschädigt und vollständig abgebaut. Somit war die Baustelle vollkommen offen, und unachtsame Verkehrsteilnehmer hätten zu Fuß oder mit ihren Fahrzeugen in die Schmutter fallen können. Passiert ist glücklicherweise nichts.

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg warnt davor, bestehende alteingesessene Bräuche zu missbrauchen. In ländlichen Gebieten galt es früher als unschicklich, am Feiertag „bewegliche“ Gegenstände herumstehen zu lassen. Deshalb wurde in der Nacht davor von der Dorfjugend „aufgeräumt“ und herumliegende Dinge wurden am Dorfplatz abgelegt. Mülltonnen, Fahrräder, Gartentüren...

Freinacht kein Freischein für strafrechtliches Handeln

Heute wird die Freinacht von manchen Jugendlichen als Freibrief für Vandalismus angesehen, so die Polizei. Gegen harmlose Scherze, wie das Einwickeln eines Autos mit Klopapier, sei ja nichts einzuwenden. Sobald allerdings Sachen beschädigt und Personen gefährdet oder verletzt würden, liege ein strafrechtlich relevantes Handeln vor. In einer Pressemittelung warnt die Polizei: „Hier wird kein Freiraum geduldet und Gesetzesübertretungen werden mit dem gebotenen Nachdruck verfolgt.“

Maibaum-Stehlen wird einfacher

In der Freinacht werden natürlich auch gerne Maibäume gestohlen.  Hier gibt es einige gesetzliche Änderungen. Den Transport des Maibaums müssen Vereine in Zukunft nicht mehr genehmigen lassen. So heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Bayern. Die neue Regelung gilt laut dem Bayerischen Innenministerium beim Baum-Transport vom Wald ins Dorf genauso wie vom bewachten Lagerplatz zum Nachbarsort. Begrenzt ist die „Nicht-Genehmigung“ auf die Landkreisgrenze und maximal 15 Kilometer darüber hinaus.

Die Verkehrssicherheit spiele aber weiterhin eine wichtige Rolle. Das heißt: Polizei, Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk (THW) müssen weiterhin den Weg für den Transport absperren und den Zug vorne sowie hinten begleiten. „Wir machen keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung“, wird Staatskanzleiminister Marcel Huber in der Mitteilung zitiert. AZ

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