Wird der alte Stuhl des Landrats teurer?
Spätestens 2021 müssen Kommunen bei privatrechtlichen Tätigkeiten Umsatzsteuer ausweisen. Warum sich der Dillinger Kreistag entschieden hat, die Regelung noch nicht umzusetzen.
Das Thema ist reichlich kompliziert. Bisher mussten Kommunen in Deutschland nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art Umsatzsteuer zahlen. Die Europäische Union führt jetzt aber ein einheitliches Umsatzsteuerrecht ein und hat deshalb eine entsprechende Richtlinie beschlossen. So wird die Umsatzsteuer ab 2017 bei privatrechtlichen Tätigkeiten der Kommune Pflicht, weil sie hier im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft steht. Es sei denn, die Kommunen stimmen für einen Aufschub bis Ende 2020. Diese Option hat gestern der Dillinger Kreistag gewählt.
Landrat Leo Schrell versuchte in der Sitzung, den Kreisräten „das tolle Thema“ anschaulich zu machen. Und nannte dabei die alten Tische im Großen Sitzungssaal des Landratsamts als Beispiel. Wenn der Landkreis einen ausrangierten Tisch für zehn Euro verkaufen will, werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 11,90 Euro fällig. Bisher mussten Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Kreiskämmerin Rosi Mayerle erläuterte, bei diesem Geschäft keine Steuer bezahlen.
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