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Freihandelsabkommen
09.05.2014

Augsburger Weihbischof Losinger: "Der Profit darf nicht über alles gehen"

Weihbischof Anton Losinger hat Bedenken gegen das Freihandelsabkommen mit den USA.
Foto: Fred Schöllhorn

Das Freihandelsabkommen mit den USA steht vor der Tür. Augsburgs Weihbischof Anton Losinger warnt vor Gentechnik und einem geringeren Schutz des ungeborenen Lebens.

Wird mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen, kurz TTIP, zwischen Europa und den USA der Gentechnik Tür und Tor geöffnet? Und zwar sowohl im landwirtschaftlichen Bereich als auch in der Medizin? Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ist Mitglied im deutschen Ethikrat und in der bayerischen Bioethikkommission. Er macht sich Sorgen.

Hat sich die Bayerische Bioethikkommission mit dem geplanten Freihandelsabkommen schon befasst?

Losinger: Selbstverständlich interessiert sich die Bayerische Bioethikkommission für diese Frage, insbesondere für das ethische Potenzial. Die Debatte betrifft den ganzen Strauß von Fragen möglicher neuer Standards, der Diskriminierungs- und Investitionsschutzbestimmungen für Unternehmen, der Technik-Folgen-Abschätzung und Nachhaltigkeitsproblematik bis hin zur aktuellen Kritik an der Transparenz der Verhandlungen und der Beteiligung der Zivilgesellschaft an all den Themen.

Viele Bürger machen sich große Sorgen und fürchten, dass es bei den Verhandlungen zu einer Absenkung der hohen Standards etwa bei Lebensmitteln kommen könnte. Teilen Sie die Bedenken?

Losinger: Ich teile diese Bedenken dann, wenn nicht ganz klare Kriterien eingehalten werden. Denn die Bürger hierzulande haben immer wieder klar gemacht, dass sie beispielsweise gentechnisch veränderte Lebensmittel mit Skepsis betrachten und vielfach ablehnen. Der Kunde muss meiner Meinung nach in einem demokratischen Rechtsstaat das Wissen und die Freiheit haben, solche Produkte zu wählen oder ablehnen zu können. Dazu ist Transparenz, nämliche eine klare Kennzeichnungspflicht der Produkte geboten und die Sicherheit, dass die biologischen Standards und ihre Unbedenklichkeit in jeder Hinsicht gesichert sind.

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Andererseits erwartet sich die Wirtschaft natürlich neue Märkte und verspricht neue Jobs.

Losinger: Hier müssen grundsätzlich immer zwei verschiedene Bereiche in Einklang gebracht werden: Zum einen bietet ein solches Freihandelsabkommen unzweifelhaft Vorteile. Schließlich werden auf diesem Weg Handelshemmnisse abgebaut wie beispielsweise Zölle oder bürokratische Hürden. Solche „Deregulierung“ im guten Sinne ist zu begrüßen, da es die Wirtschaft effizienter macht und damit den Wohlstand und die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mehrt. Gerade im Blick auf die sogenannte „Dritte Welt“ und die Entwicklungspolitik hat das höchste Priorität. Aber wie immer bei solchen Verhandlungen gibt es auch eine Kehrseite.

Und die wäre?

Losinger: Ich fürchte tatsächlich, dass es unter Umständen zu einer Aufweichung von Umwelt- und Gesundheitsstandards kommen könnte. Diese Gefahr besteht dann, wenn ökonomische Kriterien und marktwirtschaftliche Profitabilität den wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Ansprüchen übergeordnet werden.

Was fordern Sie konkret?

Losinger: Ich fordere ganz konkret drei Prüfpunkte: Wichtig ist mir erstens, dass es zu einer ganz klaren Technik-Folgen-Abschätzung kommt. Das ist für jede technologische Innovation erforderlich – von der Kernkraft bis zum Antibiotikum. Nehmen wir das Beispiel Genmais oder Gensoja. Zuerst muss doch in aller wissenschaftlichen Gewissenhaftigkeit geklärt werden, welche Folgen der Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf die Landwirtschaft und auf die Gesundheit der Menschen hat – letztlich bis hin zu den Auswirkungen auf die Bienen. Nur wenn diese Konsequenzen klar erforscht sind, kann es zu einem Einsatz kommen.

Und zweitens?

Losinger: Zweitens erwarte ich die Wahrung unserer ethischen Wertestandards beim Recht auf Leben. Wir haben in Deutschland zum Glück im internationalen Vergleich sehr hohe gesetzliche Lebensrechts-Standards. In anderen Ländern wird dagegen im medizinischen und gentechnischen Bereich viel mehr riskiert als bei uns und ganz anders mit dem Thema umgegangen. Nehmen Sie im Bereich der „roten Gentechnik“, also im Medizinbereich, nur den hohen Standard des deutschen Gentechnik- und des Embryonen-Schutzgesetzes. In den USA, Asien und in arabischen Ländern ist es problemlos möglich, dass werdende Eltern das Geschlecht ihres Kindes gentechnisch bestimmen und selektieren lassen können. Wächst der Markt hier zusammen, besteht die Gefahr, dass solche genetischen Methoden auch bei uns Eingang finden könnten. Beunruhigend sind für mich vor allem die neuen Möglichkeiten in der vorgeburtlichen genetischen Diagnostik – die Folgen im Umgang mit behinderten Menschen sind fraglos enorm!

Stört Sie nicht auch der für die Bürger nicht einsehbare Prozess, in dem das Abkommen zustande kommt?

Losinger: Doch, sehr. Und das wäre auch meine dritte Forderung: Ich erwarte maximale Transparenz! Sie beginnt beim Aushandeln des Vertrages in seinen einzelnen Kapiteln und reicht in der Praxis ganz konkret bis hin zur gesetzlichen Kennzeichnungspflicht jedes einzelnen gentechnisch veränderten Produkts im Supermarkt. Das gebietet das Freiheits- und Informationsrecht des Bürgers und Kunden in der Sozialen Marktwirtschaft.

Gerade die fehlende Transparenz wird seit langem massiv kritisiert.

Losinger: Gerade die demokratische Legitimation muss in diesem Prozess unbedingt gewährt sein. Entscheidend ist: Welche demokratisch legitimierten Gremien stimmen über all diese einzelnen Entscheidungen ab? Wo wird schlussendlich Recht gesprochen? Gerade die geplanten Schiedsgerichte, die im Gespräch sind und die es Unternehmen ermöglichen könnten, ihre Investitionsinteressen an den Richtlinien einzelner Staaten vorbei durchzusetzen, schüren Ängste vor diesem Abkommen.

Sie sehen also tatsächlich die schon oft angesprochene Gefahr, dass sich letztendlich wirtschaftliche Interessen über Verbraucherschutzinteressen in diesem Abkommen durchsetzen werden?

Losinger: Diese Gefahr besteht, solange sich die Erde dreht! Dabei machen wir Mitglieder der Ethikkommission immer wieder deutlich, dass ökonomische Gründe nicht ausreichen, um bestimmten ethisch nicht vertretbaren Forderungen oder ethisch problematischen Verfahren zum Durchbruch zu verhelfen. Weil eben hinter manchen gentechnischen Forschungen und Entwicklungen zuweilen massive wirtschaftliche Interessen stehen, die zu einer industriellen Verwertung und Nutzung des Menschen führen können.

Das Interview führte  Daniela Hungbaur

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