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Wirtschaft
22.06.2017

Saß Ex-Chef von Media-Saturn zu Unrecht fünf Jahre im Gefängnis?

Saß der Ex-Deutschland Chef von Media-Saturn, Michael Rook, zu Unrecht fünf Jahre im Gefängnis?
Foto: Ulrich Wagner

Michael Rook, ehemaliger Deutschland-Chef von Media-Saturn, wurde 2012 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun weist ein Gericht eine Millionen-Klage des Konzerns gegen ihn ab. Warum?

Im Dezember 2012 war Michael Rook, ehemaliger Deutschland-Chef beim Ingolstädter Elektronikkonzern Media-Saturn, am Landgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden. Die Richter erachteten es damals als erwiesen, dass er zwischen den Jahren 2005 und 2011 Schmiergeld – wohl zwischen einer und zwei Million Euro – von Marketingfirmen kassiert hatte, die im Gegenzug in 330 Media-Markt-Märkten konkurrenzlos ihre DSL-Verträge vertreiben konnten. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung.

Es mehren sich Zweifel am Urteil des Landgerichts Augsburg

Nach diesem Urteil hatte Media-Saturn in einem Zivilverfahren gegen Rook geklagt und zuletzt 1,6 Millionen Euro gefordert. Schließlich habe das Unternehmen wegen der illegalen Zahlungen zu viel Geld an die DSL-Vermittler überwiesen, so der Ingolstädter Konzern in seiner Begründung. Doch das Landgericht Itzehoe hat diese Klage jetzt abgewiesen. Rook, der bereits wieder auf freiem Fuß ist und im Raum Itzehoe wohnt, muss nicht zahlen – und das wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel: Saß der Manager jahrelang zu Unrecht im Gefängnis?

Rook jedenfalls hat im Gegensatz zu den Mitangeklagten die Vorwürfe immer wieder bestritten. Und auch die Richter in Itzehoe haben offenbar Zweifel, dass vor viereinhalb Jahren in Augsburg richtig geurteilt worden ist. „Die Kammer ist im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung weder überzeugt, dass der Beklagte an den Bestechungsabsichten persönlich beteiligt war, noch dass er Bestechungsgelder persönlich erhalten hat“, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts. Dem Urteil waren 16 Verhandlungstage vorangegangen. In vielen Fällen orientieren sich die Richter in einem Zivilverfahren an einer Entscheidung des Strafgerichts. Dieses vorangegangene Urteil ist aber nicht bindend.

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