62-Jähriger verprügelt Partnerin mit Holzstock
Zwischen dem Paar gab es offenbar wiederholt Handgreiflichkeiten. Mann musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Alles andere als harmonisch verlief eine kurze Beziehung zwischen einer 50-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis und einem 62-Jährigen aus dem Kreis Augsburg. In zwei Fällen war der Mann auf seine Partnerin losgegangen und hatte auf sie eingetreten und sie unter anderem mit einem Holzstock geschlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste er sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Obwohl die 50-Jährige in ihrer Aussage manches durcheinander warf, glaubten ihr Richter Walter Hell und die Staatsanwältin.
Viel Geduld musste das Gericht aufbringen, um den Sachverhalt zu klären. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau neigten zu weitschweifigen Erklärungen. Die Essenz: Der 62-Jährige bestritt, dass er gegenüber der 50-Jährigen handgreiflich geworfen war. „Ich habe sie nie angegriffen, sondern bin von ihr zuerst verbal und dann körperlich angegangen worden“, sagte er.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.