Entlastung oder Mehraufwand?
Seit 2014 gibt es in den katholischen Gemeinden im Bistum Augsburg Pastoralräte. In den Pfarreien im Landkreis war das Gremium anfangs umstritten. Die Gründe.
Die katholischen Pfarreien in Bayern haben gerade viel zu tun. Ende Februar 2018 finden die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Dafür müssen die einzelnen Gemeinden zurzeit geeignete Kandidaten finden. Die Frist läuft bald ab. Der Pfarrgemeinderat ist jedoch nicht das einzige Gremium, das von der Wahl betroffen ist. Auch auf die sogenannten Pastoralräte kommen Veränderungen zu. Denn durch die Wahl ändert sich nicht nur die Zusammensetzung der Mitglieder in den Pfarrgemeinderäten, sondern auch in den Pastoralräten.
Ein Pastoralrat bildet sich meistens, wenn sich mehrere Pfarreien zu einer Pfarreiengemeinschaft zusammenschließen. Er kümmert sich um das große Ganze. Der Pfarrer ist bei den Sitzungen dabei und hat im Zweifel das letzte Wort. Zur Unterscheidung: Der Pfarrgemeinderat ist dagegen nur für die Kirchengemeinde vor Ort zuständig. Barbara Albin engagiert sich im Aichacher Pastoralrat und erklärt: „Die Filialkirchen senden ein oder zwei Pfarrgemeinderäte zu uns. So setzen wir uns zusammen und bilden ein übergeordnetes Gremium.“
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