Kläranlage: BI verzichtet auf eine Klage
Bürgerbegehren mit neuer Frage wird in Kühbach geprüft
Das Kühbacher Bürgerbegehren gegen die geplante, gemeinsame Kläranlage der Marktgemeinden Kühbach und Inchenhofen wird kein Nachspiel vor Gericht haben. Die Bürgerinitiative verzichtet auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das habe die BI gestern nach eingehender Beratung auch mit Rechtsanwälten beschlossen, teilt BI-Sprecher Walter Böhm mit. Man wolle diese gemeindliche Angelegenheit nicht vor Gericht austragen, so Böhm. Stattdessen überlege die BI nun, ob sie ein neues Bürgerbegehren mit geänderter Fragestellung startet. Das werde in den nächsten Wochen geprüft, so Böhm.
467 Unterschriften hatte die BI auf ihren Listen gesammelt. 330 wären notwendig gewesen. Der Kühbacher Marktgemeinderat hatte das Bürgerbegehren im März jedoch einstimmig abgelehnt. Begründet wurde das mit einer rechtlichen Prüfung durch Rechtsanwälte, Gemeinde, Landratsamt und Gemeindetag. Diese hatte nach Angaben der Rathausverwaltung ergeben, dass das Begehren aus mehreren Gründen unzulässig sei.
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