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  3. Prozess in Augsburg: Steueraffäre: Funktionäre des TSV Aindling vor Gericht

Prozess in Augsburg
11.01.2016

Steueraffäre: Funktionäre des TSV Aindling vor Gericht

Am Montag beginnt der Prozess gegen vier Funktionäre des TSV Aindling im Strafjustizzentrum Augsburg. (Archivfoto)
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein aktueller und drei ehemalige Vorstände müssen sich vor Gericht verantworten. Für Schwarzgeld-Zahlungen an Fußballer fordern Fiskus und Kassen 2,1 Millionen.

Es ist ein sehr schwerer Gang: Ab Montag stehen ein aktueller und drei ehemalige Vorstände des TSV Aindling im Augsburger Strafjustizzentrum vor Gericht. Die Ehrenamtlichen sind angeklagt wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. Sie werden dafür verantwortlich gemacht, dass ihr Verein über Jahre hinweg „Schwarzgeld“ an Fußballer ausbezahlt hat. Die Schadenshöhe aus Nachzahlungen und Strafzinsen liegt laut Staatsanwaltschaft bei 2,1 Millionen Euro. Es wird ein Wirtschaftsprozess, der nicht nur wegen der Dimension für überregionale Aufmerksamkeit sorgt. Seit Beginn der Steueraffäre beim langjährigen Bayernligisten vor über vier Jahren hat nicht nur die Amateurfußballszene den Fall am Lechrain und die Konsequenzen für den Verein und die Funktionäre verfolgt.

Spieler sollen unter der Hand mehr Geld bekommen haben

Den aktuellen und ehemaligen Vereinsvorständen wird nicht vorgeworfen, dass sie sich persönlich bereichert haben. Alle vier sind im Rentenalter und ohne Vorstrafen. Das alles könnte sich im Prozess strafmildernd auswirken. Sie stehen vor Gericht, weil sie als für die Geschäfte verantwortliche Funktionäre (drei Präsidenten und ein Finanzvorstand) den Verein im Zeitraum von 2003 bis 2011 geschäftsmäßig vertreten haben. Damit waren sie Arbeitgeber der beschäftigten Fußballspieler. Und allein der Arbeitgeber ist für die Abführung der Sozialabgaben zuständig. Dass Amateurfußballer auch schon in unteren Ligen Geld fürs Kicken bekommen, ist kein Geheimnis. Dafür gibt es geregelte Bezahlmodelle wie den Vertragamateur. In Aindling waren Spieler aber laut Anklage als Geringverdiener gemeldet. Das ist auch möglich. Sie erhielten unter der Hand aber deutlich mehr. Zum Beispiel zusätzliche Fahrtkosten (obwohl mit dem Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen gefahren wurde) oder Punktprämien. Die „Schwarze Kasse“ soll mit Spielerablösen, Sponsoring sowie Einnahmen aus Spielbetrieb und dem Speise- und Getränkeverkauf an Heimspieltagen gefüllt worden sein. Wären das Gehalt regulär versteuert und die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden, dann wäre den Spielern netto deutlich weniger geblieben. Das Finanzamt hat von Spielern bereits hinterzogene Steuern plus Strafen nachgefordert. In einigen Fällen sollen es Zahlungen im unteren fünfstelligen Bereich sein. Je nach Fall ist auch eine Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug möglich.

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