Bürgermeister Peter Wendel steht wieder vor Gericht
Die Landesanwaltschaft hat Klage gegen den Rathauschef gestellt. Grund ist die Verurteilung vor dem Amtsgericht aus dem Jahr 2012.
Aystettens Bürgermeister Peter Wendel muss sich demnächst wieder vor Gericht verantworten. Die Landesanwaltschaft bestätigte, gegen den Rathauchef eine Disziplinarklage eingereicht zu haben. Verhandelt wird die Sache vor dem Münchner Verwaltungsgericht, das für solche Verfahren zuständig ist. Einen Termin gibt es bislang noch nicht – als wahrscheinlich gilt es jedoch, dass die Verhandlung bald folgen wird. Der Fall hat eine lange Vorgeschichte: Ende 2012 hatte das Augsburger Amtsgericht den Politiker wegen des Betrugs an den Sozialkassen und der Beleidigung einer Staatsanwältin zu einer Geldstrafe von 12000 Euro verurteilt.
Seitdem gilt Wendel als vorbestraft. Komplett ausgestanden ist die Sache damit aber noch nicht – denn für Staatsdiener ist ein Disziplinarverfahren in diesem Fall unumgänglich. Mögliche Folgen können von der Kürzung der Bezüge bis zur Amtsenthebung reichen. Wie Florian Huber, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, bestätigte, steht in Wendels Fall eine Kürzung seiner Bezüge im Raum. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, übergab das Landratsamt als Rechtsaufsichtbehörde den Fall an die Landesanwaltschaft – eine gängige Praxis, um einen politischen Unterton zu vermeiden.
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