Krätze-Prozess: Geldstrafen für Bobinger Heimleitung
Das Amtsgericht Augsburg hat den Leiter und die Pflegedienstleitung eines Bobinger Altenheims wegen mehrfacher Körperverletzung verurteilt.
Die Pflege alter, schwerkranker Menschen ist schwierig. Kein Seniorenheim ist perfekt. Aber hin und wieder passieren Fehler, die Gesundheitsbehörden und Justiz zum Eingreifen zwingen. So wie im Fall des Kursana-Altenheims in Bobingen. Im Krätze in Bobinger Altenheim war durch eine Anzeige von zwei Mitarbeiterinnen publik geworden, dass dort 20 Menschen – Heimbewohner, Mitarbeiter und deren Angehörige – schon längere Zeit an Krätze („Scabies“) litten, einer stark juckenden Infektionskrankheit.
Richter: Körperverletzung vorsätzlich in Kauf genommen
Am Montag hat das Amtsgericht den früheren Heimleiter und die Pflegedienstleitung wegen mehrfacher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Geldstrafen, die mit 1800 beziehungsweise 4050 Euro auffallend niedrig ausgefallen sind. Doch anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht nur bei der Leiterin des Pflegedienstes vorsätzliches Handeln. „Sie haben eine Körperverletzung der Bewohner in Kauf genommen“, warf ihr Richter Thomas Müller-Froelich vor.
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