Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Kreis Augsburg: Metzgerei behandelte Mitarbeiterin wie Sklavin: Es bleibt Ratlosigkeit

Kreis Augsburg
10.12.2016

Metzgerei behandelte Mitarbeiterin wie Sklavin: Es bleibt Ratlosigkeit

Die Inhaber einer Metzgerei behandelten eine Angestellte wie eine Sklavin. (Symbolbild)
Foto: Anne Wall

Jahrelang wurde eine Frau von den Inhabern einer Metzgerei wie eine Sklavin behandelt und wehrte sich nicht. Was eine Psychologin und die Polizei dazu sagen.

Es waren schreckliche Details, die in der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht ans Licht kamen. Jahrelang wurde eine heute 51-Jährige von ihrer 68-jährigen Ex-Chefin in einer Metzgerei im Kreis Augsburg täglich bedroht, gedemütigt und geschlagen – unter anderem mit einem Fleischerhammer. Selbst blutende Wunden wurden nur mit Wasser ausgespült, danach musste die Frau weiter arbeiten.

Ihren letzten Urlaub hatte sie 2003 bekommen, ein Gehalt jahrelang nicht mehr. Stattdessen musste sie von frühmorgens bis abends schuften. Selbst die vorsitzende Richterin Kerstin Wagner fragte während der Aussage der Frau ungläubig: „Warum haben Sie denn nicht einfach gekündigt?“

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.12.2016

Das ist natürlich eine furchtbare Geschichte, aber Ihre Vorwürfe an die Dorfbewohner, wo immer das Dorf auch ist, und an die Polizei, sind so unberechtigt, wie unnötig. Bei psychischen Störungen aller Art gilt der Grundsatz: "sie schützen sich selbst", das heisst, jeder Dorfbewohner, jeder Polizist, der die Frau gefragt hätte, ob irgendetwas nicht in Ordnung sei oder ob er ihr helfen könne, hätte zur Antwort bekommen, es gäbe keinerlei Grund zur Besorgnis und das, was man so hört, sei erstunken und erlogen. Diese Metzgersleute haben mehr oder weniger unbewusst die psychische Störung einer Patientin ausgenutzt, die eigentlich in Behandlung gehört hätte. Natürlich musste daran etwas geändert werden und selbstverständlich ist vieles daran strafbar, aber die Besserwisserei derer, die hinterher, wie übrigens alle anderen auch, schlauer sind, als vorher, dient den Besserwissern nur dazu, sich ethisch-moralisch überlegen zu fühlen, dabei haben sie nur das Glück gehabt, nicht selbst in der Nachbarschaft dieser Metzgerei gewohnt zu haben.

11.12.2016

Sie wissen jetzt aber schon auch ganz provokant besser.

Woher wissen Sie denn, ob die Dorfbewohner es überhaupt versucht haben. Und ob die Ihre psychologischen Kenntnisse besaßen. Denn ohne selbige wäre es schon unterlassene Hilfeleistung, nicht einzuschreiten, wenn man sieht, dass andere geschunden, übervorteilt und körperverletzte werden, oder?



@Herrn Eisele und auch den Kollegen

Eine Metzgerei behandelt niemanden. Eine Metzgerei ist nämlich keine Person und nein, das ist auch nicht Umgangssprache das ist einfach nur falsch uns schlechtes Deutsch.