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  3. Augsburg: Flüchtling Pouya kurz vor Ausreise: "Ich habe furchtbare Angst"

Augsburg
18.01.2017

Flüchtling Pouya kurz vor Ausreise: "Ich habe furchtbare Angst"

Ahmad Shakib Pouya war Darsteller in der Flüchtlingsoper Zaide, die vergangene Woche in München gezeigt wurde. Die Aufführung hatte ihm noch etwas Zeit bis zur Ausreise verschafft.
Foto: Lioba Schöneck

Der Flüchtling Ahmad Shakib Pouya darf nicht in Deutschland bleiben. Am Freitag muss er nach Afghanistan zurück. Der 33-Jährige spricht über seine Enttäuschung und seine Sorgen.

Herr Pouya, Freitagabend hebt das Flugzeug mit Ihnen nach Kabul ab. Wie fühlen Sie sich?

Ahmad Shakib Pouya: Schlecht. Ich hoffte, dass mir die Chance gegeben wird, dass ich bis zur nächsten Tagung der Härtefallkommission in Deutschland bleiben kann. Aber ich glaube, dass mein Fall sowieso nicht mehr in der Kommission behandelt wird. Ich habe das Gefühl, dass mein Fall für die Politik inzwischen so nervig ist, dass man meinen Fall loshaben will.

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Die Diskussion ist geschlossen.

18.01.2017

Zudem hat Thomas de Maizière gesagt, dass kriminelle Afghanen abgeschoben werden.

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Hat er das wirklich so gesagt? Ich denke nein.

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http://www.br.de/nachrichten/afghanistan-rueckfuehrungen-100.html

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Insgesamt wurden 34 Afghanen in ihr Heimatland gebracht, allesamt Männer. Bei einem Drittel davon handelte es sich um Straftäter...

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Aber T.d.M. hat zweifelsfrei was rechtlich sehr korrektes gesagt:

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"Integration für diejenigen, die hier einen Anspruch haben zu bleiben, und Rückführungen derjenigen, die ausreisepflichtig sind, sind zwei Seiten ein und derselben Medaille; sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Personen aus Afghanistan."

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Dass man lieber Herrn Pouya behält und jemand anderen in´s Flugzeug schleppt - das ist Emotion und nicht Rechtsstaat. Wobei ich wäre schon dabei...

20.01.2017

"Dass man lieber Herrn Pouya behält und jemand anderen in´s Flugzeug schleppt - das ist Emotion und nicht Rechtsstaat."

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Da dürften Sie etwas missverstehen. Es geht nicht um "Emotions statt Rechtsstaat" und auch nicht darum, statt Herrn Pouya "jemand anderen ins Flugzeug zu schleppen".

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Es geht darum, dass man Zuwanderern, die sich vorbildlich integrieren und damit sich damit selbst zu einem Mitglied der Gesellschaft machen, ein Bleibe- und Arbeitsrecht einräumt, Verbrecher und Integrationsverweigerer (= jene Gruppe, die alle wirklich Asylberechtigten in Verruf bringen) jedoch rigoros und ohne Rücksicht auf irgendetwas wieder in ihre Herkunftsländer abschiebt.

20.01.2017

Ich denke Sie verstehen etwas falsch.

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Abschiebung ist kein Teil einer strafrechtlichen Vorgehensweise, sondern eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme. Eine solche Maßnahme kann sich auch aus Straftaten ableiten.

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Und volle Integration folgt auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und nicht anders herum. Es ist nicht so, dass man sich durch Integration ein Aufenthaltsrecht nach dem Asylrecht "erarbeiten" kann. Da hat mancher schon das Asylrecht komplett falsch verstanden.

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Und natürlich darf ein großzügiges Land wie Deutschland erwarten, dass ein Asylbewerber unsere Regeln lebt - d.h. sich integriert. Wir geben Schutz solange, bis die Heimat wieder hinzureichend sicher ist.

20.01.2017

Haben Sie schon mal von der Radbruchschen Formel gehört oder gelesen.

Ich denke eher nicht. Sonst würden Sie vllt. einräumen, dass es Gesetze gibt, die einfach unmenschlich und ungerecht sind.

Und solche brauchen auch Richter nicht umzusetzen bzw. dann eben auch nicht Vollzugshelfer.

Die ganzen Umstände im Falle Pouya schreien nach einer Anwendung dieser Radbruchschen Formel. Nur Sie als bekannter Hardliner und Rechtsausleger der für Asylsuchenden immer möglichst unvorteilhaftesten Variante, finden nichts dabei, jemanden, der wegen seiner Hilfsleistung für die Bundeswehr ins Visier der Taliban geraten ist, nun wieder dorthin zurückzusenden, weil sicheres Herkunftsland. Das ist so bodenlos unverschämt und unmenschlich, dass eben jeder, der noch einen Funken Gerechtigkeitsgefühl im Leib hat und nicht seine fremdenfeindliche Gesinnung auslebt, spürt, dass das nicht sein kann und darf, denn der Beweis, dass man ihn zu Unrecht abgeschoben hat, ist vermutlich sein Tod. Den würden Sie dann scheinheilig schulterzuckend hier bedauern. Oh, da hat man sich halt mal geirrt, das kommt vor im Rechtsstaat.

Nach demselben Grundsatz müssen sich heute im Übrigen die Auschwitzbeihelfer vor Gericht verantworten. Auch wenn sie Anordnungen erhalten haben, auch wenn es damals üblich war, Menschen, die nichts getan haben außer Juden zu sein, zu vergasen, so musste doch jeder wissen, dass es grobes Unrecht war, was da geschah.

Es ist grobes Unrecht von der Behörde, sich im Fall Pouya darauf zu berufen, dass er nicht beweisen könne, dass sein Leben von den Taliban bedroht werde. Er müsse eine BESCHEINIGUNG darüber beibringen. Wie zynisch und pervers ist das denn und wie leicht wäre es, für die Behörde, die Sache einfach anders zu sehen.