Freispruch für Fußball-Fans: Schwarzfahrt nicht zu beweisen
Beamte hatten im April 2014 Anhänger der Münchner Fußball-Ultra-Fangruppe „Schickeria“ am Königsplatz gestoppt. Warum eine Richterin die Fans freispricht.
Die jungen Männer, die auf der Anklagebank des Amtsgerichts sitzen, wirken harmlos, Typ brave Schwiegersöhne. Der eine ist Student der Völkerkunde, der andere macht eine Ausbildung zum Elektriker. Doch zumindest wenn es um Fußball geht, sind beide weniger ruhig. Sie gehören der Münchner Ultra-Gruppierung „Schickeria“ an. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch stehen in ihrem Vorstrafenregister. Gegen beide wurden bundesweite Stadionverbote verhängt.
Fußballfans spielen Katz und Maus mit der Polizei
Vergleichsweise harmlos wirkt da der Vorwurf, der ihnen in Augsburg gemacht wird: Sie sollen im April vorigen Jahres am Rande des Spiels zwischen dem FCA und Bayern München ohne Ticket mit der Straßenbahn gefahren sein. Der Schaden laut Anklage: jeweils 2,40 Euro. Wegen der angeblichen Schwarzfahrt hatte das Amtsgericht gegen beide Fans Strafbefehle erlassen. Beide sollten knapp 3000 Euro Strafe bezahlen. Doch die Fans wehren sich gegen diese Bestrafung. Deshalb kommt es zu einem Prozess, der am Ende zeigt, warum Polizisten nicht unbedingt auch gute Fahrscheinkontrolleure sind.
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