Freistaat darf auf wertvoller Heide bauen
Die Regierung von Schwaben stimmt neuen Wohnungen für 300 anerkannte Flüchtlinge auf der alten Flugplatzheide in Haunstetten zu. Was noch übrig ist, wird unter Schutz gestellt.
Im Streit um neuen Wohnungsbau des Freistaats auf der alten Flugplatzheide in Haunstetten liegt eine Entscheidung vor: Die Regierung von Schwaben hat baurechtlich zugestimmt, dass auf der Fläche am Bischofsackerweg 80 Wohneinheiten für rund 300 anerkannte Flüchtlinge gebaut werden dürfen. Parallel soll der Rest der Heide unter Schutz gestellt werden. Der Bund Naturschutz in Augsburg kritisiert die Entscheidung. Er wirft der Regierung „Naturschutzversagen“ vor.
Umweltministerium eingeschaltet
Die Abwägung der Regierung war mit Spannung erwartet worden. Zuletzt hatte sich das bayerische Umweltministerium in den Streit um die Wohnbebauung auf der Naturfläche mit über 80 bedrohten Tier- und Pflanzenarten eingeschaltet. Zuständig für die Genehmigung war jedoch die Regierung. Am Freitag teilte Sprecher Karl-Heinz Meyer das Ergebnis mit.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist ein Trauerspiel, was hier geschieht. Von Seiten des Freistaates Bayern wurde nichts, nicht die Bohne unternommen, um eine Alternative zu suchen und zu finden. Wie passt es zusammen, wenn von der Bayerischen Staatsministerin Frau Scharf die Bedeutung des Erhalts von wertvollen Biotopen in den Mund genommen wird und auf der anderen Seite wachsweiche und ausweichende Aussagen gemacht werden. Ich frage mich wie die mutwillige Zerstörung und Vernichtung des Biotops mit der Verleihung einer Auszeichnung für Umweltschutz und dem Versuch die Auszeichnung Weltkulturerbestadt zu werden vereinbar ist. Fakt ist in jedem Fall, dass schon bei Baubeginn das Biotop der Vergangenheit angehört, auch wenn davon gesprochen wird, dass an der geplanten Baustelle weniger wichtige Pflanzen und Tiere wären. Hinzu kommt auch noch, dass von dem Unternehmen Premium Aerotec (Messerschmitt) eine breite Zufahrtsstrasse im Bereich der Heide gebaut werden soll.
Die Naturschutzverordnung und die einschlägigen Gesetze in Bayern sind, wie das Thema Flugplatzheide oder Riedberger Horn zeigt, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.