Niederlage vor Gericht: Ein Mietspiegel würde helfen
Die Stadt hat wieder einen Prozess um die Hartz-IV-Sätze verloren. Das ist peinlich, kommentiert Ute Krogull.
Zum zweiten Mal binnen eines Jahres verlor die Stadt Prozesse nach Klagen von Hartz-IV-Empfänger. Das erste Mal, weil der Stadtrat die Gruppe der Berechtigten für das ÖPNV-Sozialticket derart ungerecht zusammengestellt hatte, dass er damit gegen das Grundgesetz verstieß. Nun hat die Stadt die Sätze für Mieten von Hartz-IV-Empfängern nach einem Index erhöht, der nicht im Entferntesten der Realität entspricht und verlor erneut vor Gericht. Das ist peinlich.
Stadt schob Bedenken beiseite
Einzig die Linken hatten im Sommer Kritik geübt, als der Stadtrat seine Zustimmung zu der Vorgehensweise gab. Sie wiesen darauf hin, dass es für 360 Euro in Augsburg kaum eine 50-Quadratmeterwohnung gibt, wurden aber niedergebügelt. Die Stadt wollte sich offensichtlich den Aufwand und die Kosten für eine Überarbeitung des grundsicherungsrelevanten Mietpreisspiegels sparen und schob Bedenken beiseite. Jetzt sitzt sie in der Patsche. Was ist die Lösung?
Beispiel München
Günstiger als die Anpassung an maximale Wohngeldsätze wäre es vermutlich, Mietkosten auf der Basis eines qualifizierten Mietpreisspiegels zu berechnen. So handhabt es zum Beispiel München, das seinen Mietspiegel alle zwei Jahre neu erstellt und einen eigenen Mietspiegel fürs untere Preissegment deshalb nicht braucht.
Seit Langem ist der qualifizierte Mietspiegel auch in Augsburg in der Diskussion, scheitert aber am Widerstand der CSU. Die sollte ihre Position angesichts der aktuellen Entwicklung noch einmal überdenken.
Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist nicht peinlich sondern höchst gesetzwidrig und ungerecht. Dass die Sozen und die Christen die wirtschaftlich Schwachen aus dem Auge verloren haben, ist doch schon seit Jahren bekannt. Lieber erhöhen sich die Herrschaften ihre Diäten binnen 2 Wochen um 830 Euro, als den Regelsatz innerhalb 3 Jahren über lächerliche 5 Euro hinauszuheben...