Polizist greift Flüchtling an: Wie hart ist das Urteil?
Ein Oberkommissar soll ins Gefängnis, weil er bei einem feucht-fröhlichen Ausflug in Augsburg einen Asylbewerber attackiert hat. Wie es zu dieser Strafe kommt.
Zwei Polizisten haben bei einem Ausflug nach Augsburg einen Asylbewerber beleidigt und attackiert. Ein 43-jähriger Oberkommissar ist deswegen jetzt vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Ein hartes Urteil?
Ja. Milde ließ der Richter jedenfalls keine walten. Allerdings: Es ist auch eine ganze Reihe strafrechtlich relevanter Vorwürfe, mit denen der Polizist konfrontiert war. Er soll den Flüchtling im Streit um einen Sitzplatz in der Mc-Donald’s-Filiale am Kö beleidigt und ihm einen Hamburger ins Gesicht gedrückt haben. Er verfolgte ihn mit einem Kollegen nach draußen und versuchte, ihn mit einem Tablett zu schlagen. Er verpasste dem 25-jährigen Senegalesen einen Faustschlag ins Gesicht und versuchte, ihm von hinten in die Beine zu treten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Und warum funktioniert es anders rum nicht ????