Rauch-Verbot am Balkon: Kommt jetzt die große Klage-Welle?
Nach dem BGH-Urteil zum Rauchen auf Balkonen gibt es auch beim Amtsgericht Augsburg bereits erste Anfragen. Wie Betroffene in strittigen Fällen vorgehen sollten.
Seit vergangenen Freitag steht fest: Nachbarn kann das Rauchen auf dem Balkon zeitweise verboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird.
Gerade in großen Wohnungsanlagen oder Reihenhäusern dürfte das Urteil für Zündstoff sorgen. Beim Amtsgericht Augsburg stellt man sich bereits auf Mehrarbeit ein: Seit Freitag sind dort Anfragen von fünf verschiedenen Anwaltskanzleien eingegangen, berichtet Dr. Bernt Münzenberg, Präsidenten des Amtsgerichts. Und man gehe davon aus, dass noch deutlich mehr Fälle hinzukommen.
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