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Augsburg
10.10.2017

Schlug ein Vater seine kleinen Töchter?

Als die Mutter ins Frauenhaus flüchtet, zeigt sie ihren Ehemann an. Warum dieser dennoch freigesprochen wird.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Ein Mann soll seine Töchter geschlagen haben. Die Mutter flüchtete ins Frauenhaus und zeigte ihn an. Wie es im Prozess um Körperverletzung dennoch zum Freispruch kam.

Wenn ein Vater seine Kinder – zwei kleine Mädchen – ohrfeigt, ist das eine üble Sache. Und strafbar. Der Missetäter kann aber nur verurteilt werden, wenn im Prozess objektive Beweise vorliegen. Und daran krankt ein Fall, mit dem sich Jugendrichter Günther Baumann befassen musste – nicht zuletzt vielleicht auch deshalb, weil er sich in einer Familie aus einem anderen Kulturkreis abgespielt haben soll.

Angeklagt der Körperverletzung in fünf Fällen ist ein Pakistani, 48, der mit seiner Frau, 36, im Jahr 2012 nach Deutschland kam. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2015 entschließt sich die Frau, ihren Mann zu verlassen. Als dieser am Abend nach der Schicht nach Hause kommt, ist seine Familie weg. Er erstattet Vermisstenanzeige bei der Polizei. Es stellt sich heraus, dass die Frau mit den beiden kleinen Mädchen, fünf und zwei Jahre alt, ins Frauenhaus geflüchtet ist. Monate später erstattet sie Anzeige: Ihr Mann habe in fünf Fällen die Kinder geschlagen.

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