Schwarzarbeit: Geschäftsführer von "Aktion Hoffnung" verurteilt
Obwohl der Geschäftsführer von "Aktion Hoffnung" für Fahrer keine Sozialabgaben entrichtet hat, kommt er glimpflich davon. Die Hilfsorganisation darf sich sogar etwas freuen.
Für eine kirchliche Hilfsorganisation wie Aktion Hoffnung ist der Vorwurf, den Staat um Sozialabgaben in Höhe von 167.763 Euro betrogen zu haben, verheerend. Ihr Geschäftsführer saß folglich zwei Tage kleinlaut auf der Anklagebank des Augsburger Amtsgerichts. Für den 41-Jährigen, der geständig war und selbst von einer „Katastrophe“ sprach, ist der Prozess mit einer Geldstrafe glimpflich ausgegangen.
Der 41-Jährige organisiert vom Diözesanbüro in Augsburg aus seit zehn Jahren Verteilung und Verkauf der bayernweit gesammelten Kleiderspenden. Laut Anklage hat die Hilfsorganisation, die in Ettringen im Unterallgäu ein Sammellager betreibt, bis 2014 fünf Berufskraftfahrer für sich fahren lassen. Sie wurden in dem als Gewerbe angemeldeten Unternehmen als Selbständige geführt. Was illegal ist: Das Amtsgericht hat den Geschäftsführer gestern zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt (150 Tagessätze zu 80 Euro).
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